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Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel D1 „Stadtverkehr Bad Oeynhausen“
Kreis Minden-Lübbecke · Minden · Nordrhein-Westfalen · Regionale Behörde
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Beschreibung
Der Kreis Minden-Lübbecke beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde (§ 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG i.V.m. Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die MKB-MühlenkreisBus GmbH (Karlstraße 48, 32423 Minden, E-Mail: mkb@mkb.de, Tel.: +49 5 71 / 9 34 44 - 0, Fax: +49 5 71 / 9 34 44 - 44) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG NRW. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündels D1 „Stadtverkehr Bad Oeynhausen“ im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke mit abgehendem Linienabschnitt in das Gebiet des benachbarten Aufgabenträgers Kreis Herford. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 730.300 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 21.300 Besetztkilometer bei flexiblen Verkehrsformen (Anruf-Sammeltaxi, TaxiBus, Linienbedarfsverkehr). Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel D1 „Stadtverkehr Bad Oeynhausen“.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
Basierend auf 203 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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