AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 15:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3b1034ea-86b2-4413-8dec-7a6fd9fa259a/

Projektsteuerungsleistungen für den Nebau einer JVA in Weißenfels

Notice-ID: 3b1034ea-86b2-4413-8dec-7a6fd9fa259a · Procedure-ID: a24b1910-5a90-49b7-a0b1-c043630fc809

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
IPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Veröffentlicht
07.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS) ist eine einhundertprozentige Gesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt und wurde am 30.11.2021 gegründet. Das Land Sachsen-Anhalt hat die IPS mit der Planung, Umsetzung und dem Betrieb landeswichtiger Immobilien, vorrangig Neubauprojekte größeren Volumens (GNUE) beauftragt. Im vorliegenden Verfahren geht es um den Neubau einer Justizvollzugsanstalt am Standort Weißenfels. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die Projektsteuerungsleistungen für das vorbezeichnete Vorhaben vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise / optional. Zunächst wird ausschließlich die I. Stufe - Projektvorbereitung beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt), Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).