AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18d59faa5ee-427f36b19956564f) · Abgerufen am 10.09.2026 14:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3b53ff47-2e4a-4fec-a29f-ad40afc4a3ce/

Neugestaltung Karlstraße, Sigmaringen

Notice-ID: 3b53ff47-2e4a-4fec-a29f-ad40afc4a3ce · Procedure-ID: 78eb39a7-9130-4e78-9022-a68cad8b6c36

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Sigmaringen, Sigmaringen
Veröffentlicht
30.01.2024
Frist (Submission)
29.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Sigmaringen beabsichtigt die Karlstraße vom Leopoldplatz bis zur Kreuzung Bad- / Hedinger- / Karlstraße gestalterisch neu zu fassen. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen in Kooperation mit den Stadtwerken und dem Abwasserwerk die technische Infrastruktur (Wasserversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung, Telekommunikation, Strassenbeleuchtung, Kanalisation) zu aktualisieren. Ziel sollte es sein bei einer hohen Funktionalität die freiräumliche und gestalterische Qualität, ähnlich der jüngeren städtebaulichen Projekte "Karls- und Leopoldplatz" fortzuführen. Dabei ist die Situation der unterschiedlichen Verkehrsarten zeitgemäß und funktional neu in einem Gesamtkonzept zu integrieren. So sind auch die einzelnen Prioritäten der Fußgänger, des ruhenden, Fahrrad- / Bus- und Individual- Verkehrs neu zu überdenken. Die über die Jahrzehnte eingebüßte einstige Aufenthaltsqualität sollte dabei wieder in den Vordergrund rücken. Die Maßnahme wird in Abschnitten umgesetzt, um die Erschließung von Wohnen und Arbeiten in der Karlstraße sicher zu stellen. Die historische Entwicklung der ehemaligen Residenz- und heutigen Kreisstadt Sigmaringen hat sowohl stadtstrukturell als auch mit einzelnen Bauwerken das Bild der Stadt geprägt und bildet auch heute eine starke Basis für ihre bauliche Identität. Die Karlstraße trägt ganz besonders mit ihrer städtebaulichen Eigenart zur Qualität und Identität der Stadt bei. Insgesamt zeigen die durchgeführten Untersuchungen, dass städtebauliche Missstände i. S. des § 136 Abs. 3 BauGB vorliegen, die eine Sanierungsmaßnahme rechtfertigen. Die vorbereitenden Untersuchungen in der Karlstraße als Voraussetzung zur Ausweisung als Sanierungsquartier sind 2013 begonnen worden, um privates wie städtisches Engagement mit Mitteln der Städtebauförderung bei der Erhaltung und Entwicklung dieser Straße zu unterstützen. Der alleinige Schutz der registrierten Baudenkmale genügt nicht, den Charakter der Karlstraße für die Zukunft zu sichern. Daher sind die straßenraumprägenden baulichen Anlagen zu bewerten und bei der zu-künftigen Entwicklung zu berücksichtigen. Die großzügige Anlage der Karlstraße mit den repräsentativen Gebäuden hebt sich deutlich von der verwinkelten Altstadt am Fuße des Schlosses ab. Hier entstand im 19. Jahrhundert das Regierungs- und Verwaltungszentrum des Fürstentums, nach 1850 des preußischen Regierungsbezirks Sigmaringen. Die häufig über die Ufer tretende Donau erschwerte eine Ausdehnung der Stadt nach Westen oder Norden. Es bot sich daher der Ausbau einer Allee an, die südlich des im 18. Jahrhundert angelegten Langen Gartens nach Hedingen verlief. Der repräsentative Ausbau der Stadt setzte ein, als Fürst Karl 1836/37 einen Gesamtbebau-ungsplan für Sigmaringen ausarbeiten ließ, um den bisherigen regellosen Häuserbau auf sich zufällig anbietenden Bauplätzen zu beenden. Er stelle außerdem der finanzschwachen Stadt jährliche Mittel für den planmäßigen Stadtausbau zur Verfügung und gab für die Erweiterung in Richtung Hedingen billigen Baugrund ab. 1840 wurde schließlich eine Stadtverschönerungskommission unter Leitung des Erbprinzen Karl Anton gebildet. Richtungsweisend für die Stadterweiterung wurde eine neue etwa 750 m lange Straßenführung nach Hedingen, die heutige Karlstraße. An ihr entstand 1839 bis zur Jahrhundertmitte das Verwaltungsviertel, das im Wesentlichen auf der linken Straßenseite mit Hofkammer, Regierung, Oberamt und seit den 70er Jahren auf der rechten Seite mit weiteren Behördenbauten wie dem Forst- und Rentamt und Beamtenwohnhäusern, aber auch Privathäusern bis nach Hedingen ausgebaut wurde. Diese Repräsentations- und Behör-denstraße hieß im Volksmund "Zylindergasse". Im Zuge der Schaffung der "autogerechten Stadt" wurden die Alleebäume gefällt, um Platz für den fließenden Verkehr und für Parkplätze zu schaffen. In den letzten Jahren wurden einzelne Gebäude modernisiert, sodass sich die Karlstraße heute als Behördenzentrum, verbunden mit Praxen und Kanzleien mitsamt modernisierten Wohnungen präsentiert. Die Stadt Sigmaringen beabsichtigt die Planung der Massnahme an eine Arbeitsgemeinschaft aus Landschaftsarchitekten, Verkehrsplanern und Ingenieuren für den beschriebenen Anwendungs-bereich nach § 41 HOAI zu übertragen, wobei die Federführung beim Landschaftsarchitekten zu liegen hat. Die Abgrenzung der anrechenbaren Kosten Landschaftsarchitekt/Verkehrsplaner/Ingenieur für den beschriebenen Anwendungsbereich nach § 41 HOAI für die Honorarermittlung erfolgt nach beige-fügtem Schema. Die Abrechnung der Bauleistungen erfolgt auf folgende Kostenstellen: - Stadt Sigmaringen - Stadtwerke Sigmaringen - Abwasserwerk Sigmaringen Wenn dies als besondere Leistung betrachtet wird, erfolgt die Abrechnung gem. der Angaben im Honorarangebot.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.04.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).