AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von Lampen 2024-2025 - Rahmenvereinbarung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr, Essen
- Veröffentlicht
- 05.06.2024
- Frist (Submission)
- 09.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 31500000 — Elektrische Ausrüstung
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lampen für den Zeitraum von12 Monaten. Optionale Verlängerung um weitere 12 Monate möglich. Die Stadt Essen (Fachbereich Amt für Straßen und Verkehr (FB 66), Elisenstraße 76, 45139 Essen) betreibt einen großen Teil ihrer Leuchten mit Natrium-Hochdrucklampen. Dennoch ist beabsichtigt, einen Teil der Leuchten von Natrium-Hochdrucklampen auf LED-Lampen umzurüsten. Es sind Natrium-Hochdrucklampen mit einer Leistung von 35W, 50W, 70W; 100W, 150W, 250W und 400W mit E27- bzw. E40-Sockel zu ersetzen. Die zu liefernden LED-Lampen werden ausschließlich an 230 V Netzspannung betrieben. Vorschalt- und Zündgeräte werden aus den vorhandenen Leuchten ausgebaut. LED-Lampen, die ausschließlich zum Betrieb an Vorschaltgeräten bzw. Zündgeräten vorgesehen sind, sind nicht anzubieten. Der Abruf der Materialien erfolgt in Teilaufträgen nach Bedarf. Die Bestellung erfolgt schriftlich oder durch telefonischen Abruf. Die Einzellieferungen erfolgen ohne weitere Kosten (Spediteur, Verpackung, Maut, etc.) "Frei Haus" zum Lampenlager Elisenstr 76, 45139 Essen. Nach erfolgter Auftragserteilung hat die Lieferung binnen 10 Werktagen zu erfolgen. Lieferzeit: Montag - Freitag in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 57 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.