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158 - Sachversicherung (Gebäude- und Inventar) ab 01.01.2027
RWTH Aachen University · Aachen · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Abschluss einer Gebäude- und Inventarversicherung für die RWTH Aachen University ab dem 01.01.2027. Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Gegenstand ist der Abschluss einer Gebäude- und Inventarversicherung für die RWTH Aachen University ab 01.01.2027.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Ausschlussgründe (gem. Dok F) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Ausschlussgründe (bei Abgabe in VMP keine Untereschrift notwendig)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Risikomanagement (gem. Dok D) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eignungskriterium: Ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags Wir erklären, dass wir die Regelungen der §§ 23 - 29 VAG in Verbindung mit Artikel 9 der Richtlinie 2002/87/EG in unserem Unternehmen beachten. Unternehmen, die NICHT der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen müssen die für sie geltende Aufsichtsbehörde nennen und erklären, dass sie die Regelungen der §§ 23 - 29 VAG in Verbindung mit Artikel 9 der Richtlinie 2002/87/EG in ihrem Unternehmen beachten. Die einschlägigen nationalen Regelungen sind als Anhang dieser Erklärung beizufügen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Rückversicherungsschutz (gem. Dok C) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eignungskriterium: Ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags Wir erklären, dass wir unter Berücksichtigung der Objekte und Höchstentschädigungssummen über ausreichenden Rückversicherungsschutz verfügen. Die Versicherungsverträge sind bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Sanktionen-EU (gem. Dok G) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Sanktionen-EU (bei Abgabe in VMP keine Unterschrift notwendig)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erlaubnis gemäß § 8 VAG oder vergleichbare Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden (Eigenerklärung reicht aus)
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Eigenerklärung Ratings (gem. Dok E) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eignungskriterium: Ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags Jeder Versicherer muss über mind. ein aktuelles Rating einer der nachstehend genannten unabhängigen Rating-Agenturen verfügen und dabei mit mind. der genannten Note bewertet sein. - Standard & Poor's, Mindestnote: A- - Fitch , Mindestnote: A- - Assekurata, Mindestnote: A- - Moody´s, Mindestnote: A3 Bitte fügen zusätzlich zum Dok E einen Scan/Link des Ratings durch die Rating-Agentur bei.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eignung Siehe Reiter "Einzureichende Unterlagen"
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Liste Referenzen auf separatem Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eignungskriterium: Ausreichende Erfahrung, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können Mindestanforderungen: Liste von mind. zwei Referenzkunden, die folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen: - Abschluss einer Sachversicherung, die mind. die Risiken Feuer und Sturm einschließt - im Bereich von Hochschulen, Universitätskliniken oder Forschungseinrichtungen, jeweils in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und - Mindestversicherungssumme 300 Mio. EUR pro Referenz und - innerhalb der letzten 3 Jahre - Die Ansprechpartner müssen deutschsprachig sein. Die Darstellung der Referenz muss in nachprüfbarer Weise durch den Namen des Kunden, eine(n) Ansprechpartner/in beim Kunden, Anschriften, erfolgen. Die RWTH behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Die Angaben werden vertraulich behandelt. Der Bieter wird gebeten, das Einverständnis der angegebenen Referenzkunden vor Ablauf der Angebotsfrist einzuholen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 88 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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