AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt Schwerin, Schwerin
- Veröffentlicht
- 08.05.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- CPV-Code
- 64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
- Branche
- Telekommunikation
- Zuschlagswert
- 278.546 €
- Rechtsgrundlage
- Konzessionsrichtlinie
Beschreibung
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des§ 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Die Landeshauptstadt Schwerin (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Freiberufler und institutionellen Nachfrager mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Los 1 (Gewerbegebiet Am Fährweg) in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Breitbandförderrichtlinie - BrbFöRL M-V)" endgültige Förderzusagen erhalten.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Telekom Deutschland GmbH (Bonn)