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Neubau von 2 Mehrfamilienhäuser (Typ S) im Unteren Schlossgarten
Stadt Bruchsal - Bruchsaler Wohnungsbaugesellschaft mbH · Bruchsal · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Beschreibung
Im unteren Schlossgarten soll der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern realisiert werden. Bei dem beschriebenen Bauvorhaben handelt es sich um die Trockenbauarbeiten in den zwei Mehrfamilienhäuser.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Trockenbauarbeiten im Rahmen des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern in Bruchsal.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
100% Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und ist vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Eignungsprüfung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung: Angabe Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe d: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle wird die Vorlage /der NACHWEIS (§ 6a Nr. 1 VOB/A-EU) der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer gefordert. Sonstiges zur Eignungsprüfung: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft: - Eigenerklärung Bestätigung Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe h: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/AEU). Sonstiges zur Eignungsprüfung: - Eigenerklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe e (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/AEU). Sonstiges zur Eignungsprüfung: - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe f: - Eigenerklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen - Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist - Eigenerklärung, das für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - Eigenerklärung, das zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich /wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. - Eigenerklärung / Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe g: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/A-EU). Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der EU. Die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und ist vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Eignungsprüfung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung: Angabe Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe d: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle wird die Vorlage /der NACHWEIS (§ 6a Nr. 1 VOB/A-EU) der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer gefordert. Sonstiges zur Eignungsprüfung: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft: - Eigenerklärung Bestätigung Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe h: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/AEU). Sonstiges zur Eignungsprüfung: - Eigenerklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe e (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/AEU). Sonstiges zur Eignungsprüfung: - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe f: - Eigenerklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen - Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist - Eigenerklärung, das für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - Eigenerklärung, das zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich /wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. - Eigenerklärung / Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe g: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/A-EU). Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 21.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 29 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Firma Kapur GmbHZuschlagswert 70.387 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.060 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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