AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3bbc8431-2f23-4524-8b95-27681daf3081/

Lieferung und Inbetriebnahme von IT-Funktionskomponenten

Notice-ID: 3bbc8431-2f23-4524-8b95-27681daf3081 · Procedure-ID: b0258615-3039-446c-979f-48e8388ab477

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Stammdaten

Auftraggeber
WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH, München
Veröffentlicht
07.03.2024
Frist (Submission)
05.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48800000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Firma WIGES GmbH betreibt aktuell an Ihren 2 Standorten München (Hautstandort) und Deggendorf 2 getrennte Backend-Infrastrukturen zur IT-Versorgung der lokalen Anwender. Beide Standorte sind über einen einem Site-to-Site VPN Tunnel transparent miteinander verbunden Standort DEG: ((Bandbreite:_50 Mbit’s / IP-Connect) und Standort München: (Bandbreite: 250 Mbit´s / SDSL). Das RZ am Standort Deggendorf soll aufgelöst und die Dienste ins RZ nach München migriert werden. Im Laufe des Jahres soll für alle 150 Anwender der Firma ein Dokumentenmanagement eingeführt werden. Deshalb soll am Standort München ein leistungsfähiger ESX – Cluster mit hochverfügbarem Shared Storage implementiert werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.05.2024
Ende
01.07.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).