AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lausitz Science Park - Infrastrukturplanung Verkehr + Freianlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- EGC Entwicklungsgesellschaft Cottbus mbH, Cottbus
- Veröffentlicht
- 24.03.2026
- Frist (Submission)
- 23.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71311200 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 860.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Planungsleistungen Infrastrukturmaßnahmen Lausitz Science Park - Verkehrsanlagen sowie Freianlagen (Medienkorridore) und Grünflächen (3 Lose). Die Abgabe von Angeboten ist nur für alle Lose zusammen zulässig. Teilangebote für einzelne Lose werden nicht zugelassen.
Lose
3 Lose — alle Lose Pflicht.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Infrastrukturplanung Verkehr + Freianlagen TP 1 und TP2
- Geschätzter Wert
- 275.000 €
Los 2 — Infrastrukturplanung Verkehr + Freianlagen TP 3 und TP4
- Geschätzter Wert
- 550.000 €
Los 3 — Infrastrukturplanung Verkehr + Freianlagen TP 1 und TP2
- Geschätzter Wert
- 120.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.04.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).