AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 17:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3bdca70f-fdf8-4e67-93a7-b6ebf75b4d6b/

Vergabebekanntmachung: Gemeinde Weiskirchen - TGA LP 1-9 § 55 HOAI (Heizung, Lüftung, Sanitär) (Grundschulentwicklung)

Notice-ID: 3bdca70f-fdf8-4e67-93a7-b6ebf75b4d6b · Procedure-ID: e19cf8f8-27dc-4322-bd09-33bf4eeac9ea

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Weiskirchen, Weiskirchen
Veröffentlicht
09.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
142.425 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 § 55 HOAI der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) im Rahmen eines offenen Verfahrens zur Erweiterung der beiden Schulstandorte Konfeld (Los 1) und Thailen (Los 2). ===================================== Die beiden Lose wurden bereits in einem vorangegangenen Verfahren ausgeschrieben. Da für diese Lose aber keine Angebote eingegangen sind, die den Bedingungen entsprachen (vgl. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VgV) wurden die beiden Lose mit diesem Verfahren neu ausgeschrieben. =====================================

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
30.09.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
02.02.2026
Zuschlagsentscheidung
20.01.2026
Angebotsspanne
72.511 – 86.890 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Saarland, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).