AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.06.2026 02:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3bdddfb3-c675-4097-831f-e27aeb5d70ba/

Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 mit Gelenkteil nach DIN EN 14043 u. DIN EN 1846

Notice-ID: 3bdddfb3-c675-4097-831f-e27aeb5d70ba · Procedure-ID: 484037ed-619c-4c40-be98-ddc4ef6eb4db

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hof, Hof
Veröffentlicht
28.05.2026
Frist (Submission)
30.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144211 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Feuerwehr der Stadt Hof plant die Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 mit Gelenkteil (nicht teleskopierbar) nach DIN EN 14043 u. DIN EN 1846 in der jeweils aktuellen Fassung. Die Beschaffung ist in drei Lose unterteilt. - Los 1 beinhaltet die Lieferung eines Lkw-Fahrgestells. - Los 2 umfasst die Lieferung und die Montage des Fahrzeugaufbaus - Hubrettungssatz DLAK. - Los 3 umfasst die feuerwehrtechnische Ausrüstung. Alle drei Lose zusammen ergeben ein vollständiges und komplett betriebsbereites Feuerwehrfahrzeug. Das heißt, das Fahrgestell, der Fahrzeugaufbau und die Beladung müssen aufeinander abgestimmt sein.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
01.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).