AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 19:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3becd4d5-2a09-474a-b541-587fc0a6a1ba/

TNW_PS_Stadt Waldkirchen_Sanierung und Umbau des Hintermannhauses

Notice-ID: 3becd4d5-2a09-474a-b541-587fc0a6a1ba · Procedure-ID: da9694fc-e6dd-4475-adb8-c6b03117fa18

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Waldkirchen, Waldkirchen
Veröffentlicht
04.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Waldkirchen hat Anfang 2024 das sog. Hintermannhaus käuflich erworben, um eine Belebung des unteren Marktplatzes durch eine Neuansiedlung von Gewerbebetrieben und eine entsprechende Sanierung und Umnutzung des Hauses herbeizuführen. Beauftragt werden Leistungen des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß HAV-KOM-Vertrag in den Leistungsstufen 1 bis 5. Das Leistungsbild ist durch die dem Vertrag zu Grunde liegenden Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Projektsteuerungsvertrag (ZVB-PS, Fassung 2023) detailliert bestimmt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsstufe 1 - Projektvorbereitung - beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt.

Verfahrensverlauf — alle 4 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).