AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 00:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3bf3bb88-0dbf-4619-acb6-a47e1d5525b9/

GE Zähringer Str. - Oberbausystem

Notice-ID: 3bf3bb88-0dbf-4619-acb6-a47e1d5525b9 · Procedure-ID: 382d775c-d43c-4006-ab7f-05a5639c661d

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Stammdaten

Auftraggeber
Freiburger Verkehrs AG, Freiburg
Veröffentlicht
04.12.2025
Frist (Submission)
08.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34946100 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Zuge der Gleiserneuerung Zähringer Straße werden die Lieferung von Oberbaustoffen, t echnische Einbaubegleitung, V ermessungs - und Planungsleistungen ausgeschrieben. Bei o. g. P rojekt werden folgende Oberbauarten eingesetzt, d ie sich im Wesentlichen durch die Eindeckung des Gleiskörpers unterscheiden: - Feste Fahrbahn mit Asphalteindeckung - Feste Fahrbahn mit Raseneindeckung Der Lieferumfang umfasst Zweiblockschwellen mit unten überstehender Bewehrung zur Einbindung in die Betonplatte, i nklusive den entsprechenden vormontierten Schienenbefestigungskomponenten . Sowie die Schienenisolierung mit Kammerfüllelementen bis SOK für den Schienentyp 60R 1 entsprechend der Oberbauarten.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.03.2026
Ende
11.05.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
28022026 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).