AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 04:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3bf709cc-694d-428f-b1cb-d933cb9e3bd6/

Straßen-, Erd- und Kanalarbeiten, Baugebiet Dietenbach

Notice-ID: 3bf709cc-694d-428f-b1cb-d933cb9e3bd6 · Procedure-ID: e53d3b16-0d08-4ba0-93dd-0ca0ff802313

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement, Freiburg im Breisgau
Veröffentlicht
07.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
2.468.762 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erschließung neuer Stadtteil Dietenbach Freiburg BA1 Bauphase V.1, Straßen-, Erd- und Kanalbauarbeiten: Asphalteinbau (-tragschicht, -deckschicht) je ca. 15.500 m2, Wassergebundene Deckschicht, ca. 13.500 m2, Randeinfassungen, ca. 4.000 m, Dezentrale Entwässerung, ca. 870 m2, Beleuchtungskabel, ca. 5.000 m, Erstellung einer Versickerungsmulde mit einer Kapazität von ca. 287 m³, Einbau eines Quellschachts, Erstellung eines Betriebswegs, Erdarbeiten inklusive Erstellung der Böschungen und des Bodenaustauschs, Strom- und Leerrohrleitungen

Vertragslaufzeit

Beginn
26.08.2026
Ende
02.04.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
07.07.2026
Zuschlagsentscheidung
17.06.2026
Angebotsspanne
2.468.762 – 2.468.762 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).