DB Station&Service AG (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Beschreibung
G.011603164 VST Singen (Hohentwiel); Planung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Planungsleistungen im Bereich Bauwesen/Infrastruktur für die VST Singen (Hohentwiel).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
CON-0001
Preiseinschätzung
Basierend auf 58 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
6 Veröffentlichungen
- 16.02.2026 10 - Im Zuge der Planung wurden die Aufgabenstellung geändert und um den Standard für einen Zunkunftsbahnhof zu erreichen. Der AN wurde über eine EU-Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter ermittelt. Eine Leistungserbringung durch eine Drittfirma wäre mangels Projektvorkenntnis und der dadurch erforderlichen, zusätzlichen Einarbeitungsphase sowie deszusätzlichen Koordnationsaufwands aufgrund der Verzahnung mit den bereits vergebenen Projektteilen zwangsläufig unwirtschaftlicher. Ungeachtet dessen wäre dies für den AG auch terminlich nachteilig. aktuell
- 10.02.2026 10 - Im Zuge der Planung wurden die Aufgabenstellung geändert und um den Standard für einen Zunkunftsbahnhof zu erreichen. Der AN wurde über eine EU-Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter ermittelt. Eine Leistungserbringung durch eine Drittfirma wäre mangels Projektvorkenntnis und der dadurch erforderlichen, zusätzlichen Einarbeitungsphase sowie deszusätzlichen Koordnationsaufwands aufgrund der Verzahnung mit den bereits vergebenen Projektteilen zwangsläufig unwirtschaftlicher. Ungeachtet dessen wäre dies für den AG auch terminlich nachteilig.
- 29.12.2025 08: Im Zuge der Planung wurden die Richtlinien geändert und mit der Anweisung zum Bau einer PV-Anlage auf den Bahnsteigdächern sofern dies technisch machbar ist. Der AN wurde über eine EU-Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter ermittelt. Eine Leistungserbringung durch eine Drittfirma wäre mangels Projektvorkenntnis und der dadurch erforderlichen, zusätzlichen Einarbeitungsphase sowie deszusätzlichen Koordinationsaufwands aufgrund der Verzahnung mit den bereits vergebenen Projektteilen zwangsläufig unwirtschaftlicher. Ungeachtet dessen wäre dies für den AG auch terminlich nachteilig.
- 11.09.2025 07 - Im Zuge der Planung und der Abstimmung mit der Stadt Singen hat sich herausgestellt, dass für die Planung ein gößerer Vermessungsumfang bwz. die Vermessung weiterer Bereiche erforderlich ist als ursprünglich angenommen. Der AN wurde über eine EU-Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter ermittelt. Eine Leistungserbringung durch eine Drittfirma wäre mangels Projektvorkenntnis und der dadurch erforderlichen, zusätzlichen Einarbeitungsphase sowie deszusätzlichen Koordnationsaufwands aufgrund der Verzahnung mit den bereits vergebenen Projektteilen zwangsläufig unwirtschaftlicher. Ungeachtet dessen wäre dies für den AG auch terminlich nachteilig.
- 03.06.2024 LÄA 05 - Die Notwendigkeit der Anpassung ergibt sich aus der Problematik, dass eine 1:1 Erneuerung der Dachhaut nicht möglich ist. Dies war bei der Ausschreibung nicht bekannt. Im HV sind die Leistung enthalten. Dem gebundenen AN liegen alle erforderlichen Unterlagen vor und die Einarbeitung ist bereits für die HV-Leistungen erforderlich. Die Erstellung des separten PH ist für Dritte wirtschaftlich nicht umsetzbar. WEiterhin kann es zu Probelmen bei der Gewährleistung führen. Der AN wurde über eine EU-Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter ermittelt. Eine Leistungserbringung durch eine Drittfirma wäre mangels Projektvorkenntnis und der dadurch erforderlichen, zusätzlichen Einarbeitungsphase sowie des zusätzlichen Koordnationsaufwands aufgrund der Verzahnung mit den bereits vergebenen Projektteilen zwangsläufig unwirtschaftlicher. Ungeachtet dessen wäre dies für den AG auch terminlich nachteilig.
- 07.11.2023 Die Notwendigkeit der Anpassung der OLA-Planung ergibt sich aus der tangierenden Planung "Neubau Bundespolizei". Der Umfang war bei der Ausschreibung nicht bekannt. Im HV ist die OL-Planung enthalten. Dem gebundenen AN liegen alle erforderlichen Unterlagen vor und die Einarbeitung ist bereits für die HV-Leistungen erforderlich. Bei Einbindung eines weiteren OLA-Planers wurde eine erneute Einarbeitung in die Bestandsunterlagen erforderlich werden. Da beim gebundenen Planer alle Grundlagen vorhanden und bekannt sind, wäre dies ein eindeutlicher Mehraufwand. Der AN wurde über eine EU-Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter ermittelt. Eine Leistungserbringung durch eine Drittfirma wäre mangels Projektvorkenntnis und der dadurch erforderlichen, zusätzlichen Einarbeitungsphase sowie des zusätzlichen Koordnationsaufwands aufgrund der Verzahnung mit den bereits vergebenen Projektteilen zwangsläufig unwirtschaftlicher. Ungeachtet dessen wäre dies für den AG auch terminlich nachteilig
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