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Schülerbeförderung der Stadt Osterhofen und Schulverband Mittelschule Osterhofen 2025/2026
Stadt Osterhofen · Osterhofen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Fahrten zur Beförderung der Schüler der Grundschule Osterhofen-Altenmarkt und der Mittelschule Osterhofen (Haltestelle Stadtplatz) mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulorten (und zurück) notwendig sind.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Gesucht werden Dienstleister für die Schülerbeförderung der Grundschule Osterhofen-Altenmarkt und der Mittelschule Osterhofen für das Schuljahr 2025/2026.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nicht einziges Zuschlagskriterium 90 %Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium;alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für dieWertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien,die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: •Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeugebei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mitalternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziertwerden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkteund beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkterreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Eserfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Beider Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit demniedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachendes niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisenerhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung desDurchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zurLeistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlendenMonatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vomersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchstenPunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhaltensoll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit demniedrigeren Preis den Zuschlag.
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Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium 10 %Qualität
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium;alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für dieWertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien,die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: •Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeugebei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mitalternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziertwerden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkteund beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkterreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Eserfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Beider Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit demniedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachendes niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisenerhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung desDurchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zurLeistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlendenMonatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vomersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchstenPunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhaltensoll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit demniedrigeren Preis den Zuschlag.
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Preis nicht einziges Zuschlagskriterium 90 %Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium;alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für dieWertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien,die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: •Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeugebei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mitalternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziertwerden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkteund beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkterreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Eserfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Beider Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit demniedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachendes niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisenerhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung desDurchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zurLeistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlendenMonatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vomersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchstenPunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhaltensoll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit demniedrigeren Preis den Zuschlag.
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Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium 10 %Qualität
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium;alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für dieWertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien,die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: •Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeugebei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mitalternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziertwerden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkteund beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkterreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Eserfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Beider Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit demniedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachendes niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisenerhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung desDurchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zurLeistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlendenMonatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vomersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchstenPunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhaltensoll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit demniedrigeren Preis den Zuschlag.
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Preis nicht einziges Zuschlagskriterium 90 %Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium;alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für dieWertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien,die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: •Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeugebei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mitalternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziertwerden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkteund beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkterreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Eserfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Beider Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit demniedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachendes niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisenerhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung desDurchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zurLeistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlendenMonatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vomersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchstenPunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhaltensoll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit demniedrigeren Preis den Zuschlag.
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Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium 10 %Qualität
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium;alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für dieWertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien,die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: •Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeugebei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mitalternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziertwerden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkteund beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkterreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Eserfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Beider Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit demniedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachendes niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisenerhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung desDurchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zurLeistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlendenMonatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vomersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchstenPunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhaltensoll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit demniedrigeren Preis den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 21.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.564 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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