AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Druck (Öko), Konfektionierung und Versand des MINT-Kindermagazins "echt jetzt?" 2 x jährlich 266T Auflage
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stiftung Lesen, Mainz
- Veröffentlicht
- 01.11.2024
- Frist (Submission)
- 02.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- open
- CPV-Code
- 64111000
- Branche
- Sonstiges
- Auftragswert (geschätzt)
- 364.000 €
- Rechtsgrundlage
- 32014L0024
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst: Los 1: Druck des Kindermagazins "echt jetzt?", 32 Seiten, Format Din A4, 2 x jährlich, pro Ausgabe 266.000 Exemplare, gebündelt à 30 Ex., nachhaltige Produktion. Los 2: Konfektionierung und Versand des Kindermagains "echt jetzt?", 2 x jährlich, pro Ausgabe 266.000 Exemplare an ca. 8.800 Adressen innerhalb Deutschlands. Angebote für ein oder beide Fachlose sind zulässig. Für den Fall der Beauftragung mit beiden Losen können aufgrund hierdurch entstehender Synergieeffekte Sondernachlässe gewährt werden. Diese Nachlässe sind bei dem Preisangebot zu Fachlos 1 in der "Bietererklärung Preise" insgesamt zu berücksichtigen. Das Magazin erscheint halbjährlich, beginnend mit Anfang 2025, die Leistungen werden zunächst zwei Mal abgerufen. Der Vertragszeitraum beginnt mit der Bezuschlagung im Dezember 2024 für die Ausgaben des Jahres 2025 und endet mit der Auslieferung der zweiten Ausgabe August 2025. Es besteht eine Option auf Verlängerung bis Ende 2026.
Lose
2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 16.12.2024
- Ende
- 31.08.2025
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Wochen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.12.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.