AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 16:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3c5012f7-c3dc-4b21-b0c2-b54b363fb052/

Empfangsdienstleistungen und Sicherheitsrundgang

Notice-ID: 3c5012f7-c3dc-4b21-b0c2-b54b363fb052 · Procedure-ID: 38e53f66-aa46-4387-9267-e4e7ba227f44

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Stammdaten

Auftraggeber
Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Dienstleistung- , Jülich
Veröffentlicht
28.07.2024
Frist (Submission)
30.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebaeudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Von Montag bis Freitag muss der Empfang in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchweg mit einer Person besetzt sein. In der Zeit von 05:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr hat ein Sicherheitsrundgang zu erfolgen. Aufgaben: z. B. -Empfangen, anmelden und weiterleiten von Besuchenden, Mitarbeitenden und Dienstleistern nebst Einlass- und Zutrittskontrolle mit Protokollführung von Dokumenten (z. B. Wachbuch, Besucherlisten etc.) - Allgemeiner Telefondienst mit Annahme und Weiterleitung von Gesprächen - Entgegennahme von Bedarfs-, Stör-, Schadens- und Gefahrenmeldungen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).