Frist abgelaufen Offenes Verfahren Verkehr & Logistik
Mehr Details
Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Notvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und PKW auf den Linien 510/590

Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm · Pfaffenhofen · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Verkehr & Logistik

🎯 Persönlicher Treffer-Check

Wie viele Verkehr & Logistik-Ausschreibungen in Bayern passen zu Ihrem Unternehmen?

30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.

Passende Ausschreibungen in „Verkehr & Logistik" automatisch erhalten

14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Notvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags i. S. v. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über die Verkehrsleistungen auf den Linien 510/590 (vormals 9202/9314).

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Notvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Linienverkehrsleistungen mit Bussen und PKW auf den Linien 510/590.

Das Verfahren ist offen und richtet sich an Dienstleister im öffentlichen Personennahverkehr. Es sind die Anforderungen gemäß VO 1370/2007 zu erfüllen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

🔒

Vollständige KI-Analyse freischalten

Mit kostenlosem Konto sofort sichtbar — 14 Tage voller Starter-Zugang inklusive.

Gratis freischalten — 14 Tage voller Zugang Keine Kreditkarte · endet automatisch

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Notvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und PKW auf den Linien 510/590
  • Preis nach Wichtigkeit

    Den Zuschlag erhält das nach Maßgabe der § 127 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV wirtschaftlichste Angebot. Dieses bestimmt sich jeweils anhand des niedrigsten Wertungspreises gemäß Preisblatt/Kalkulationstabelle (Anlage A.2).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Ein aktueller Abdruck der Eintragung in das Handelsregister muss nicht eingereicht werden, da der Landkreis diesen über das elektronische Handelsregister selbst abruft. Für dem Fall der Nichteintragung im Handelsregister sind jedoch nicht öffentliche Nachweise, wie eine Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar), einzureichen. Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist den aktuellen Stand widerspiegeln.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung des Bieters darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bieter erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch den Landkreis über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV unverzüglich nachweisen kann. Der Auftraggeber behält sich diesbezüglich vor, von den Bietern zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ergänzende Nachweise und Bescheinigungen (insb. Bankerklärungen, Betriebshaftpflichtversicherung, Jahresabschlüsse, Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZuGV ) vor Zuschlagserteilung anzufordern.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linien- oder Linienbedarfsverkehr gem. §§ 42, 43, 44 PBefG mit Kraftomnibussen oder PKW) jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bieter noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahr an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch den Landkreis wird der Bieter die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung nicht älter als 3 Monate) einer anerkannten Auskunftei (z. B. Creditreform oder vergleichbar), die konkrete Angaben zur Bonität und Ausfallwahrscheinlichkeit des vorlegenden Unternehmens enthält.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (Kalenderjahre 2025, 2024, 2023) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2023 vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. Für jede abgegebene Referenz muss die Formularvorlage separat ausgefüllt werden. Referenzen werden nicht kumuliert gewertet; jede eingereichte Referenz muss für sich genommen die jeweiligen Mindestbedingungen erfüllen. Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: Darstellung, ob die Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG ) erbracht wurde. Verkehrsleistungen, die als Subunternehmer für eine Subunternehmer erbracht wurden sowie Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG und im freigestellten Schülerverkehr (oder vergleichbaren Verkehren nach der FrStllgV ) werden nicht berücksichtigt . Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, Rolle des Referenznehmers (als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer für Linienverkehre gemäß § 42 PBefG, als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG). 2. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, 3. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, 4. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung, 5. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Der Referenzverkehr muss folgende Mindestkriterien erfüllen: 1. Leistungsmenge: mindestens 400.000 Fahrplankilometer pro Jahr; nicht zu berücksichtigen sind Leerfahrten (insb. Ein- und Aussetzfahrten, Werkstattfahrten, etc.), 2. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). 3. Dabei muss ein bedeutender Teil (mindestens 30 %) der Verkehrsleistung (Maßstab: Gesamtfahrplankilometerleistung des Referenzverkehr), das heißt des sog. „Rollgeschäfts“, vom Bieter selbst (als (Mit-)Inhaber einer Genehmigung nach dem PBefG oder als Subunternehmer) und nicht durch den Einsatz von Subunternehmern erbracht worden sein. Dieses Mindestkriterium ist nicht erfüllt, wenn die entsprechenden Leistungen durch ein mit dem Bieterunternehmen verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG , z.B. durch Tochter- oder Schwesterunternehmen, durchgeführt wurden. Eine Inanspruchnahme der Referenzen anderer Unternehmen ist lediglich im Rahmen der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Eignungsleihe möglich, 4. Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen) i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. 2. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). oder 3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 4. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 2, i.V.m. § 48 PBefG (Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Kraftomnibussen) bzw. § 46 Abs 2. Nr. 3 i.V.m. § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen).

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Landkreis auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Landkreises, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen."

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 18.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 2.005.136 €
Median 3.309.889 €
Oberes Quartil 12.910.114 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Ähnliche Ausschreibungen

📬

Passende Ausschreibungen automatisch finden

14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.

💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →

Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm · Pfaffenhofen

oepnv@landratsamt-paf.de
0844127438

Stammdaten
Angebotsfrist 18.05.2026, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Pfaffenhofen, Bayern
Veröffentlicht 17.04.2026
CPV-Code 60112000
Transportdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Pfaffenhofen a. d. Ilm
Laufzeit bis 31.07.2027
Bindefrist (?) 43 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 420.823 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 12.711 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -11%
KMU-Bieteranteil 45%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →