AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2. SBSS München,BÜW Hauptbaumaßnahme Tunnel Haidenauplatz inkl. RS 9 und Querung Berg-am-Laim-Straße
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
- Veröffentlicht
- 22.05.2025
- Frist (Submission)
- 27.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachungsleistungen der Hauptbaumaßnahmen der VE734. Diese beinhalten 2 Tunnelröhren in Spritzbetonbauweise (bergmännischer Bauweise), sowie den Rettungsschacht 9 und die Querung Berg-am-Laim Straße. Die Überwachungsleistungen beschränken sich auf die Rohbauleistungen und die im Rohbau vorzusehenden Einbauten wie z. B. Leerrohre und die Tunnelentwässerung. Die Bauleistungen sind als partnerschaftliche Projektabwicklung (ppa) ausgeschrieben und sollen im partnerschaftlichen Modell Schiene (PM- Schiene) umgesetzt werden. Im Zuge dieser Art der Vergabe bildet der AG mit den Baufirmen und dem Planer eine sog. Allianz. Die Bauüberwachung ist selbst jedoch nicht Teil der Allianz sondern steht in einem konventionellen Vertragsverhältnis mit dem AG außerhalb der Allianz. Gegenstand der Vergabe sind: - Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW, - Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung, - Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA, - Leistungen nach Baustellenverordnung, - Abfallmanagement, - BÜW Landschaftsbau, - Umweltfachliche BÜW, - Geotechnische BÜW, - Vermessungstechnische Leistungen der BÜW.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2025
- Ende
- 31.10.2031
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.