AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 21:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3c74f49f-0ce8-46d6-848d-307e8b3c6f71/

AKH - Umbau der Angiographieanlage: VE 3.06 - Innentüren und Zargen

Notice-ID: 3c74f49f-0ce8-46d6-848d-307e8b3c6f71 · Procedure-ID: 469fb9a4-65b1-434b-936b-3dd4c4f11d25

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Stammdaten

Auftraggeber
AGAPLESION Klinikum Hagen gemeinnützige GmbH, Hagen
Veröffentlicht
23.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421110 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bauvorhaben AGAPLESION KLINIKUM HAGEN gemeinnützige GmbH - Umbau Angiographieanlage Haus 1 (Vorabmaßnahme zu Neustrukturierung der Hagener Krankenhauslandschaft in den innerstädtischen Versorgungsgebieten - Umbau und Erweiterung der zentralen Notaufnahme und der Intensivbereiche) Bauherr Agaplesion Klinikum Hagen gGmbH Grünstraße 35 58095 Hagen Architekt BERG Planungsgesellschaft mbH & Co.KG Alter Steinweg 46 48143 Münster Bauwerk Erweiterung massiv (Stahlbetonskelettbau, Mauerwerk, Putzfassade) Gebäude: Haus 1 Geschosse: Ebene +1 Bruttogeschossfläche Umbau: 330 m2 Baumaßnahme auf dem Grundstück des Agaplesion Klinikum Hagen als Umbaumaßnahmen im Bestand. Auflagen gem. Baugenehmigung Auflagen gem. Förderbestimmungen

Vertragslaufzeit

Periode
3 Wochen

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).