AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-GLA-2024-0009) · Abgerufen am 29.10.2026 06:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3c88e96f-b0bf-4cd9-8649-e159768629d0/

Beschaffung Fachverfahren für das Jugendamt

Notice-ID: 3c88e96f-b0bf-4cd9-8649-e159768629d0 · Procedure-ID: f8c34e7b-0104-4c9a-b6bb-c91de8f2ae87

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Gladbeck | ZVST, Gladbeck
Veröffentlicht
15.07.2024
Frist (Submission)
14.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Einführung eines Fachverfahrens für: Allgemeiner Sozialdienst, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Pflegekinderdienst, Verwaltung von Pflegeeltern, Jugendhilfe im Strafverfahren, Beistandschaft, Vormundschaft, Beurkundung, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss, Controlling. (Los 1) und eines Fachverfahrens für Elternbeitragsstelle mit Elternbeiträgen für Tagespflege / Tagesmütter ; Kindergarten / Tagesstätte, Offene Ganztagsschule, weitere Bildungs- & Betreuungsformen in der Schule; Verpflegungskosten städtische Tagesstätten; Verwaltung Kinder in der Tagespflege; Finanzierung Tagespflegeperson inkl. Eignungsprüfung und Rechnungsbegleichung; Controlling (Los 2).

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).