AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 19:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3c968855-b69d-4568-b6b6-40a1cd6e4a47/

Sportgeräte, Ohrnsweg 52

Notice-ID: 3c968855-b69d-4568-b6b6-40a1cd6e4a47 · Procedure-ID: 007879ca-bd83-4c55-943a-4475ef3c7655

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Stammdaten

Auftraggeber
GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
23.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
37400000 — Musikinstrumente, Sportartikel und Handwerk
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
53.222 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Hochschul- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Das Projekt ist als Teilprojekt zu betrachten und umfasst den Neubau eines Klassenhauses. Der Abriss einer Bestandssporthalle, Der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle, ein Anbau an den Bestand, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden sowie Arbeiten an den Freianlagen sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme Hier Sportgeräte

Vertragslaufzeit

Periode
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
03.06.2024
Zuschlagsentscheidung
22.05.2024
Angebotsspanne
53.222 – 59.653 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).