AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 19:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3c99b2ff-b5d2-4bd5-9e8c-1b4707a33f66/

Videoproduktionstechnik für Livestreaming an der Bayerischen Staatsoper

Notice-ID: 3c99b2ff-b5d2-4bd5-9e8c-1b4707a33f66 · Procedure-ID: a2172852-ccf3-48c0-8111-136971f2c10c

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Staatsoper München, München
Veröffentlicht
09.04.2025
Frist (Submission)
22.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32321100 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
980.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung und Einrichtung von hochwertiger Video-Regietechnik für die Produktion von Livestreams in höchster Qualität im Haus. Neben der Einrichtung der Regie mit entsprechender Technik auf 12G-SDI Basis gehören zentrale Infrastruktur-Komponenten zum Projekt. Dies umfasst einen zentralen Produktionsspeicher, Netzwerkkomponenten und Signalwandler zur Anbindung an unterschiedlichste Systeme im Haus. Ebenso einzurichten ist die Encoding-Hardware sowie die entsprechende Netzwerkanbindung nach außen. . Die Kamerasysteme sind NICHT Bestandteil dieses Verfahrens.

Vertragslaufzeit

Beginn
16.06.2025
Ende
30.11.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
138 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).