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Erfassung der gesetzlich geschützten Grünlandbiotope sowie Obstbaumwiesen und -weiden 2026 - 2028 im Rahmen des Niedersächsischen Weges für den Niedersächsischen Landesbetrieb NLWKN
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenHelmstedt-Ostgesch. 14.850 €🏆 Planungsbüro Kleistau, Stefan Kronz · Dähre
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Los 2 VergebenStade-Südgesch. 30.350 €🏆 Planungsbüro Kleistau, Stefan Kronz · Dähre
- Baader Konzept GmbH · Gunzenhausen
- Planungsbüro Kleistau, Stefan Kronz · Dähre
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Maßnahmenpakets des Niedersächsischen Weges und dient der landesweiten Erfassung der seit dem 01.01.2021 neu in den gesetzlichen Biotopschutz nach § 24 NNatSchG aufgenommenen Biotoptypen des mesophilen Grünlands (GM), des sonstigen artenreichen Feucht- und Nassgrünlands (GF) sowie der Obstbaumwiesen und -weiden (HO) außerhalb von FFH-Gebieten. Die Beschreibung der Biotoptypen und der Erfassungskriterien ist in der aktuellen Fassung des Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen (V. DRACHENFELS 2021) aufgeführt (https://www.nlwkn.niedersachsen.de/kartierschluessel-biotoptypen/kartierschluessel-fuer-biotoptypen-in-niedersachsen-45164.html). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf zwei Lose (Nr. 2 und 9), die im Rahmen der vorangegangenen Ausschreibung 0112-DLG/2024-03.224 (EU-Bekanntmachung Nr. 765941 vom 17. Dezember 2024) am 18.02.2025 aufgehoben worden sind. Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme für die Lose 2 und 9 beträgt insgesamt ca. 45.200,00 EUR netto. Die geschätzten Auftragswerte je Los teilen sich wie folgt auf: Los 2 Helmstedt-Ost 14.850 EUR Los 9 Stade-Süd 30.350 EUR Es handelt sich um eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt für die Angebotserstellung und -kalkulation und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
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📅 Laufzeit endet am 31.03.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Pojektspezifische Qualifikation 60 %Qualität
Die "Projetspezifische Qualifikation" wird anhand der Erfahrungsnachweise vorgenommen, die je Bearbeiter in der "Auflistung Projektspezifischen Qualifikation" belegt werden. Die Nichtvorlage der Auflistung mit Ablauf der Angebotsfrist führt zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" mit weniger als 150 Punkten bewertet wird.
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Angebotssumme 40 %Preis
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme erhält 400 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 45.200 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 43 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Baader Konzept GmbH · Planungsbüro Kleistau, Stefan Kronz1 Veröffentlichung
- 18.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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