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Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027
Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle · München · Bayern
Angebote bis 25.06.2026, 10:00 Uhr (noch 22 Tage)
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Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2027 für eine Dauer von drei Jahren (bis 31.12.2029) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die zu vergebende Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt, welche - in Anlehnung an die Aufteilung bei einer früheren Vergabe - wie folgt bezeichnet werden - Los 1a (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme, Transport, Verwertung - Los 1b (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme Transport, Verwertung -Los 4 Übernahme und Verwertung ggf. einschl. Betrieb Umladestation und Transporte
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Vergabe der Übernahme und Verwertung von Bioabfällen für den Landkreis und die Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 für drei Jahre mit Verlängerungsoptionen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.
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Los 1 Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 Los 1aErfüllungsort Brunnthal
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Los 2 Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 Los 1bErfüllungsort Brunnthal
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Los 3 Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 Los 4Erfüllungsort Garching b. München
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis pro Tonne 60 %Preis
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
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Bereitstellen einer zusätzlichen Umladestation ab 2028 (Beauftragung bei Bedarf) 10 %Qualität
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
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Preis pro Tonne 60 %Preis
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
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Bereitstellen einer zusätzlichen Umladestation ab 2028 (Beauftragung bei Bedarf) 10 %Qualität
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
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Preis pro Tonne 60 %Preis
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
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Möglichkeit der internen Fremdstoffentfrachtung 10 %Qualität
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen abgefragt: Eigenerklärung über bestehenden Versicherungsschutz oder über die Bereitschaft, zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe von § 10 der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss dabei eine Deckungssumme von mind. 2 Mio. € für Personen- / Sach- und Vermögensschäden aufweisen (Formular 5). Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadenfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen. Aus diesem muss sich der Versicherungschutz in dem in § 10 der BVB genannten Umfang ergeben.
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Berufshaftpflichtversicherung
Zusätzlich sollen die Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklären, zur Abdeckung ihrer Haftung über eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung (mindestens 2 Mio. € Deckungssumme) zu verfügen.Liegt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein entsprechender Versicherungsschutz noch nicht vor, erklärt der Bieter, dass im Falle der Zuschlagserteilung der oben genannte Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird und zum Zeitpunkt des Beginns des Leistungszeitraums zur Verfügung steht. Siehe Formular 5 „Eigenerklärung zum Versicherungsschutz“ der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Insbesondere zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu seiner technischen Ausrüstung einreichen. Diese soll Angaben zu der / den im Rahmen vom Bieter bzw. in dessen Auftrag für die Hauptleistung der Verwertung von Bioabfällen und zu den Anlagen des Ausfallverbunds vorgesehenen Verwertungsanlage(n) umfassen. Die benannten Anlagen müssen bereits im Dauerbetrieb und für die Verwertung von Bioabfällen aus Haushaltungen zugelassen sein. Als Mindestbedingung wird verlangt, dass der Bieter – sei es über die Beauftragung von Unterauftragnehmern – über eine bestehende, den o.g. Anforderungen entsprechende Anlage sowie über freie Kapazitäten verfügt und dies auf Anforderung ggf. belegen kann. Dies bestätigt der Bieter mit Abgabe des Formulars 6 und erklärt sich gleichzeitig bereit mit einer Besichtigung durch den Auftraggeber. Dies behält sich der Auftraggeber / die Vergabestelle vor.
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Eignungsanforderung
Insbesondere zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu seiner technischen Ausrüstung einreichen. Diese soll Angaben zu der / den im Rahmen vom Bieter bzw. in dessen Auftrag für die Hauptleistung der Verwertung von Bioabfällen und zu den Anlagen des Ausfallverbunds vorgesehenen Verwertungsanlage(n) umfassen. Die benannten Anlagen müssen bereits im Dauerbetrieb und für die Verwertung von Bioabfällen aus Haushaltungen zugelassen sein. Als Mindestbedingung wird verlangt, dass der Bieter – sei es über die Beauftragung von Unterauftragnehmern – über eine bestehende, den o.g. Anforderungen entsprechende Anlage sowie über freie Kapazitäten verfügt und dies auf Anforderung ggf. belegen kann. Dies bestätigt der Bieter mit Abgabe des Formulars 6 und erklärt sich gleichzeitig bereit mit einer Besichtigung durch den Auftraggeber. Dies behält sich der Auftraggeber / die Vergabestelle vor. Zusätzlich sollen Bieter für Los 4 folgende Angaben zu einer etwaigen, von ihnen bereitgestellten, Umladestation machen. Der Bieter muss erst zu Leistungsbeginn über die Umladestation verfügen (Ausführungsbedingung). Die Angaben zur Umladestation in Los 4 dienen zur Plausibilisierung des Angebotes des Bieters.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen, die mit den jeweils pro Los ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Transport - falls eine Umladung erforderlich ist - und Verwertung von Bioabfall. Es muss sich bei der Verwertung um Bioabfall aus Haushaltungen handeln). Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss jeweils für die Leistungen des Transports und der Verwertung mindestens eine den Anforderungen der Vergabeunterlagen genügende Referenz angegeben werden (Formular 7 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen, die mit den jeweils pro Los ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Transport und Verwertung von Bioabfall. Es muss sich bei der Verwertung um Bioabfall aus Haushaltungen handeln). Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss jeweils für die Leistungen des Transports und der Verwertung mindestens eine den Anforderungen der Vergabeunterlagen genügende Referenz angegeben werden (Formular 7 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 22 Tage
Angebote werden eingeholt
6 Veröffentlichungen
- Frist 25.06.2026 Verlegung des Submissionstermins von 08.06.2026 10:00 Uhr auf 25.06.2026 10:00 Uhr aktuell
- 29.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 08.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 08.06.2026 Der Termin zur Angebotsöffnung wurde vom 28.06.2026 10:00 Uhr auf 08. Juni 2026 10:00 Uhr verlegt. Grund für die Verlegung ist eine aufgrund einer Bieterfrage erfolgte konkretisierende Klarstellung der Punkteverteilung bei Los 1 die sich wie folgt darstellt: Nach Zuschlagskriterium Nr. 2.3 „[…] erhalten diejenigen Bieter 1000 Punkte, deren Anlage über eine (interne, d.h. in die Verwertungsanlage integrierte) Entfrachtungsmöglichkeit für den Input iSd § 2a Bioabfallverordnung verfügt. Der Bieter hat in seinem Angebot Angaben dazu zu machen, ob die von ihm eingesetzte Anlage über eine Möglichkeit zur anlageninternen Fremdstoffentfrachtung des Inputs im Sinne von § 2a Abs. 1 S. 2 Bioabfallverordnung verfügt.“ (vgl. Vergabeunterlagen Teil I – Verfahrensbedingungen, Abschn. 11.2.4). Für den Fall, dass eine Störstoffentfrachtung eingesetzt wird, erhält er maximal 1000 Punkte. Dies ist so zu verstehen, dass die Bieter die hier zu vergebenden 1000 Punkte hier danach erhalten, zu welchem Anteil an der Gesamt-menge pro Los sie lt. Angebot die jeweils anfallenden (Bio-) Abfälle tatsächlich in Anlagen mit interner Möglichkeit zur Entfrachtung in diesem Sinne verwerten. Sieht ein Angebot bspw. die Verwertung von 40% der betreffenden Abfälle in einer Anlage mit interner Störstoffentfrachtung vor (zu diesem Anteil sind entsprechende Angaben zu machen), würde dieses Angebot unter diesem Zuschlagskriterium mit 400 von 1000 Punkten bewertet. Deshalb wird die o.g. Passage wie folgt ergänzt: „[…] erhalten diejenigen Bieter 1000 Punkte, deren Anlage über eine (interne, d.h. in die Verwertungsanlage integrierte) Entfrachtungsmöglichkeit für den Input iSd § 2a Bioabfallverordnung verfügt. Setzt der Bieter mehrere Anlagen ein, die nicht alle über eine Entfrachtung verfügen, erhält er die Anzahl von Punkten, die dem Anteil der dort verwerteten Menge an der Gesamtmenge pro Los entspricht. Der Bieter hat in seinem Angebot Angaben dazu zu machen, ob die von ihm eingesetzte Anlage über eine Möglichkeit zur anlageninternen Fremdstoffentfrachtung des Inputs im Sinne von § 2a Abs. 1 S. 2 Bioabfallverordnung verfügt. Wird nur ein Teil der Abfälle in einer entsprechenden Anlage verwertet, ist dieser zu beziffern.“
- Frist 08.06.2026 Verlegung des Submissionstermins von 08.06.2025 10:00 Uhr auf 25.06.2025 10:00 Uhr
- Frist 28.05.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
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