Offenes Verfahren Entsorgung & Recycling Frist verlängert
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle Grüne Vergabe 3 Lose
Geändert: Verlegung des Submissionstermins von 08.06.2026 10:00 Uhr auf 25.06.2026 10:00 Uhr

Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027

Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle · München · Bayern

Angebote bis 25.06.2026, 10:00 Uhr (noch 22 Tage)

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Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2027 für eine Dauer von drei Jahren (bis 31.12.2029) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die zu vergebende Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt, welche - in Anlehnung an die Aufteilung bei einer früheren Vergabe - wie folgt bezeichnet werden - Los 1a (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme, Transport, Verwertung - Los 1b (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme Transport, Verwertung -Los 4 Übernahme und Verwertung ggf. einschl. Betrieb Umladestation und Transporte

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Vergabe der Übernahme und Verwertung von Bioabfällen für den Landkreis und die Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 für drei Jahre mit Verlängerungsoptionen.

Die Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt, die Übernahme, Transport und Verwertung umfassen, ggf. inklusive Betrieb einer Umladestation und Transporte. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit Standardanforderungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.

  • Los 1 Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 Los 1a
    Erfüllungsort Brunnthal
  • Los 2 Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 Los 1b
    Erfüllungsort Brunnthal
  • Los 3 Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 Los 4
    Erfüllungsort Garching b. München

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Verschmutzungsvermeidung
Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 Los 1a
  • Preis pro Tonne 60 %
    Preis

    https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu

  • Bereitstellen einer zusätzlichen Umladestation ab 2028 (Beauftragung bei Bedarf) 10 %
    Qualität

    https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu

Los 2 · Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 Los 1b
  • Preis pro Tonne 60 %
    Preis

    https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu

  • Bereitstellen einer zusätzlichen Umladestation ab 2028 (Beauftragung bei Bedarf) 10 %
    Qualität

    https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu

Los 3 · Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 Los 4
  • Preis pro Tonne 60 %
    Preis

    https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu

  • Möglichkeit der internen Fremdstoffentfrachtung 10 %
    Qualität

    https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen abgefragt: Eigenerklärung über bestehenden Versicherungsschutz oder über die Bereitschaft, zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe von § 10 der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss dabei eine Deckungssumme von mind. 2 Mio. € für Personen- / Sach- und Vermögensschäden aufweisen (Formular 5). Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadenfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen. Aus diesem muss sich der Versicherungschutz in dem in § 10 der BVB genannten Umfang ergeben.

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Zusätzlich sollen die Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklären, zur Abdeckung ihrer Haftung über eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung (mindestens 2 Mio. € Deckungssumme) zu verfügen.Liegt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein entsprechender Versicherungsschutz noch nicht vor, erklärt der Bieter, dass im Falle der Zuschlagserteilung der oben genannte Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird und zum Zeitpunkt des Beginns des Leistungszeitraums zur Verfügung steht. Siehe Formular 5 „Eigenerklärung zum Versicherungsschutz“ der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Eignungsanforderung

    Insbesondere zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu seiner technischen Ausrüstung einreichen. Diese soll Angaben zu der / den im Rahmen vom Bieter bzw. in dessen Auftrag für die Hauptleistung der Verwertung von Bioabfällen und zu den Anlagen des Ausfallverbunds vorgesehenen Verwertungsanlage(n) umfassen. Die benannten Anlagen müssen bereits im Dauerbetrieb und für die Verwertung von Bioabfällen aus Haushaltungen zugelassen sein. Als Mindestbedingung wird verlangt, dass der Bieter – sei es über die Beauftragung von Unterauftragnehmern – über eine bestehende, den o.g. Anforderungen entsprechende Anlage sowie über freie Kapazitäten verfügt und dies auf Anforderung ggf. belegen kann. Dies bestätigt der Bieter mit Abgabe des Formulars 6 und erklärt sich gleichzeitig bereit mit einer Besichtigung durch den Auftraggeber. Dies behält sich der Auftraggeber / die Vergabestelle vor.

  • Eignungsanforderung

    Insbesondere zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu seiner technischen Ausrüstung einreichen. Diese soll Angaben zu der / den im Rahmen vom Bieter bzw. in dessen Auftrag für die Hauptleistung der Verwertung von Bioabfällen und zu den Anlagen des Ausfallverbunds vorgesehenen Verwertungsanlage(n) umfassen. Die benannten Anlagen müssen bereits im Dauerbetrieb und für die Verwertung von Bioabfällen aus Haushaltungen zugelassen sein. Als Mindestbedingung wird verlangt, dass der Bieter – sei es über die Beauftragung von Unterauftragnehmern – über eine bestehende, den o.g. Anforderungen entsprechende Anlage sowie über freie Kapazitäten verfügt und dies auf Anforderung ggf. belegen kann. Dies bestätigt der Bieter mit Abgabe des Formulars 6 und erklärt sich gleichzeitig bereit mit einer Besichtigung durch den Auftraggeber. Dies behält sich der Auftraggeber / die Vergabestelle vor. Zusätzlich sollen Bieter für Los 4 folgende Angaben zu einer etwaigen, von ihnen bereitgestellten, Umladestation machen. Der Bieter muss erst zu Leistungsbeginn über die Umladestation verfügen (Ausführungsbedingung). Die Angaben zur Umladestation in Los 4 dienen zur Plausibilisierung des Angebotes des Bieters.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Angabe von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen, die mit den jeweils pro Los ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Transport - falls eine Umladung erforderlich ist - und Verwertung von Bioabfall. Es muss sich bei der Verwertung um Bioabfall aus Haushaltungen handeln). Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss jeweils für die Leistungen des Transports und der Verwertung mindestens eine den Anforderungen der Vergabeunterlagen genügende Referenz angegeben werden (Formular 7 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu)

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Angabe von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen, die mit den jeweils pro Los ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Transport und Verwertung von Bioabfall. Es muss sich bei der Verwertung um Bioabfall aus Haushaltungen handeln). Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss jeweils für die Leistungen des Transports und der Verwertung mindestens eine den Anforderungen der Vergabeunterlagen genügende Referenz angegeben werden (Formular 7 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu)

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 22 Tage

    Angebote werden eingeholt

    6 Veröffentlichungen

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 388 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 420.000 €
Median 994.511 €
Oberes Quartil 2.759.304 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle · München

Stammdaten
Angebotsfrist 25.06.2026, 10:00 Uhr (noch 22 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 16.04.2026
  2. Angebotsfrist 25.06.2026
  3. Wertung ca. 26.06.2026

Schätzungen basieren auf 2837 vergleichbaren Vergaben in Entsorgung & Recycling. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 26/02 Biomüll
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 16.04.2026
CPV-Code 90500000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Lose 3 (max. 3 bewerbbar)
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2029
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 68 Tage
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 280.835 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 6.883 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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