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Ausschreibung für die Beschaffung der Einführung eines Hamburgischen Lobbyregisters für die Bürgerschaft der Freien Hansestadt Hamburg
Bürgerschaftskanzlei - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Mit den Drucksachen 22/17395 und 22/17919 hat die Bürgerschaft die Einführung eines Hamburgischen Lobbyregisters auf den Weg gebracht. Ziel des Hamburgischen Lobbyregisters ist es, auf Landesebene Transparenz über die Ausübung von Interessenvertretung gegenüber Bürgerschaft und Senat zu schaffen und damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in politische Entscheidungsprozesse weiter zu stärken, so wie es auch der Deutsche Bundestag mit seinem Bundeslobbyregister anstrebt. Die Bürgerschaftskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg ist verpflichtet, bis zum 01.09.2027 ein solches Lobbyregister einzuführen und in der Bürgerschaftskanzlei zu führen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Die Bürgerschaftskanzlei Hamburg sucht Dienstleister zur Einführung eines Lobbyregisters bis zum 01.09.2027.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase: I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.
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Projektdurchführungskonzept 50 %Qualität
III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzepts bewertet. Für das Konzept kann der/die Bieter/-in maximal 10 Punkte erhalten. Siehe auch Wertungsdokument in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)),
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des/der Bewerbers/-in innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre,
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Teilnahmeformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Einzureichende Unterlagen: - Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des/der Bewerbers/-in. Bei Bewerber/Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen. 1) Angabe der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des/der Bewerbers/-in, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln. Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn sie Leistungen betreffen, die den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Aufgaben entsprechen. Das Teilnahmeformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für die Auftraggeberin erforderliche Informationen enthalten. Anzugeben sind jeweils: - Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung (stichpunktartig), - Referenzgeber/-in mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer, - Auftragsjahre, - Auftragsvolumen, 2) Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters, 3) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes, 4) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB, 5) Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs. Sollten nach Prüfung der Teilnahmeanträge mehr als 5 Bewerber/-innen über geeignete Referenzen verfügen, erhält jede/r geeignete Bewerber/-in für die Gesamtheit der von ihm/ihr angegebenen Referenzprojekte Punkte. Bewertet wird der Referenzpool, der aus den Referenzen besteht, die von den Bewerbern/-innen mit der Abgabe ihres Teilnahmeantrages übermittelt wurden. Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der/die Bewerber/-in erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er/sie die Bewertung "Gut" (5 Punkte). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der/ Bewerber/-in erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität und für die öffentliche Verwaltung oder vergleichbaren Institutionen durchgeführt hat, erhält er/sie die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der/die Bewerber/-in erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität und für die öffentliche Verwaltung oder vergleichbaren Institutionen durchgeführt hat, erhält er/sie die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte). Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die 3 Bieter/-innen mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei dem Rückzug eines/einer Bieters/-in aus dem laufenden Angebotsverfahren behält sich die Auftraggeberin zudem das Recht vor, eine/n geeignete/n Bieter/-in vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin. Der Referenzpool wird im Hinblick auf die Erstellung/Weiterentwicklung/Migration oder Integration einer Registersoftware beurteilt. Aus den Referenzbeschreibungen sollte deutlich werden, inwieweit die Referenzprojekte mit dem ausgeschriebenen Vorhaben im Hinblick auf die Komplexität vergleichbar sind. Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn sie Leistungen betreffen, die den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Aufgaben entsprechen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter/-innen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 29.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.081 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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