AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 04:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3cdc326f-8e8a-4c0d-84b9-b081e9836133/

B 257 AS Messerich-Niederstedem

Notice-ID: 3cdc326f-8e8a-4c0d-84b9-b081e9836133 · Procedure-ID: c781337f-0d1f-488b-be28-bfd8393ab30f

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Stammdaten

Auftraggeber
LBM Gerolstein, Gerolstein
Veröffentlicht
06.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ausbau der Anschlussstelle an der B 257 bei Messerich/Niederstedem und freie Strecke zwischen Messerich und Birtlingen Arbeiten in 4 festgelegten Bauphasen Auszuführende Arbeiten: - ca. 70.000 m3 Bodenbewegeung - ca. 11.000 m3 Frostschutzmaterial - ca. 38.000 m2 Asphaltarbeiten (verschiedene Asphaltschichten) - Neubau Brückenbauwerk - Neubau von zwei Kreisverkehrsplätzen - Neubau Regenrückhaltebecken - Neubau von ca. 1.000 m Entwässerungsleitungen (DN 150 - DN 600) - Nebenarbeiten (Gehwege, Bankette, Bordsteine, Glasfaser u. dgl.) - Arbeiten für die Kommunalen Netze Eifel - Arbeiten für die VG Werke BitburgerLand

Lose

3 Lose — alle Lose Pflicht.

Vertragslaufzeit

Periode
570 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
84 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).