AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2602800110; Rahmenvereinbarung Bodengeologischer Kartierungsbericht und Qualitätsnachweis Westraum und Restlochkette 2026 - 2030
Stammdaten
- Auftraggeber
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Senftenberg
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- Frist (Submission)
- 19.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71351500 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 624.234 €
- Rahmen-Maximum
- 749.081 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die bodengeologische Kartierung als systematische, flächendeckende Bodeninventur stellt die Grundlage des gesamten Rekultivierungsprozesses dar. Als Grundlage der Rekultivierung von zukünftigen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und sonstigen Flächen bildet der Boden-geologische Kartierungsbericht die Grundlage. Resultierend daraus wird der Meliorationsbedarf für das jeweilige Areal abgeleitet. Für die erfolgreiche Rekultivierung meliorierter Kippenflächen ist es erforderlich, die Qualität der durchgeführten Meliorationsmaßnahmen zu überprüfen. Für eine erfolgreiche Weiterbehandlung von Gehölzpflanzungen ist es erforderlich, Blatt- und Nadelproben sowie pH-Wert-Proben vom Bodensubstrat zu entnehmen. Das Planungsziel be-steht in der Erhaltung der forstwirtschaftlichen Nutzfläche. Aus den zu erstellenden Blatt- und Nadelanalysen werden künftige Erhaltungsarbeiten abgeleitet, die zum Sanierungserfolg führen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2026
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 55 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.