AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhalts- und Glasreinigung AELF Abensberg- Landshut
Stammdaten
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern, vertreten durch das AELF Abensberg-Landshut, Abensberg
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
- Frist (Submission)
- 21.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg- Landshut, schreibt die Unterhaltsreinigung (Los 1 & Los 3) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2 & Los 4) für die Gebäude in Abensberg inkl. Siegenburg und in Landshut aus. Bei der Unterhaltsreinigung für das Dienstgebäude in Abensberg und das Forstrevier in Siegenburg (Los 1) beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 1.800 m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 154.000 m². Für das Dienstgebäude in Landshut (Los 3) beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 2.200 m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 240.000 m². Bei der Glas- und Rahmenreinigung für das Dienstgebäude in Abensberg und das Forstrevier in Siegenburg (Los 2) beläuft sich die Grundfläche auf rund 130 m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 240 m². Für das Dienstgebäude in Landshut (Los 4) beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 420 m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 840 m². Eine Objektbesichtigung ist fakultativ (FREIWILLIG). Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 71 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.