AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 14:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3cf5b976-7fd2-4fc7-9ed8-c088b3b0dfc7/

Neubau Vermittlungszentrum Niedergermanischer Limes - Los 3: Tragwerksplanung

Notice-ID: 3cf5b976-7fd2-4fc7-9ed8-c088b3b0dfc7 · Procedure-ID: 7320a020-05a2-4cfb-8502-b2d404a9b0cf

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Remagen, Remagen
Veröffentlicht
19.04.2025
Frist (Submission)
21.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um ein dreistöckiges Bürogebäude mit Ausstellungsräumen. Das Bürogebäude soll unterkellert werden und insgesamt eine Fläche von ca. 400 m² umfassen. Als Informationszentrum „Niedergermanischer Limes“ sollen Themen zur römischen Geschichte von Remagen präsentiert werden. Für die Umsetzung des Projektes soll ein Antrag im Rahmen der Städtebauförderung gestellt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand können ausschließlich die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppen 300 und 400 mitgeteilt werden. Die Leistung ist so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 4 bis zum 31.03.2026 sichergestellt ist.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft , Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).