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Betrieb der öffentlichen Beleuchtung
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Betrieb der öffentlichen Beleuchtung, 79106 Freiburg. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Freiburg. Die Stadt Freiburg beabsichtigt, den auslaufenden Beleuchtungsvertrag über den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2040 neu zu vergeben. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung sowie die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14 und 17 VgV.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Vergabe des Betriebs der öffentlichen Beleuchtung in Freiburg für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2040.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- 02.05.2025 Auch in TED EU publiziert
- 07.04.2025 Auch in TED EU publiziert
- 04.04.2025 Original-Veröffentlichung
- 04.04.2025 Die Ziffer 5.1.6 „Zusätzliche Informationen“ wird wie folgt geändert: Es findet keine Wertungsprüfung nach § 51 Abs. 1 VgV und keine Begrenzung der Anzahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, statt. In das weitere Verfahren werden alle Bewerber aufgenommen, welche die Mindestanforderungen nach Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung erfüllen. Unter Ziffer 5.1.9 „Informationen über die zweite Phase des zweiphasigen Verfahrens“ und dort „Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber“ wurde die Höchstzahl gestrichen (entfällt). Die Anlage "Allgemeine Bieterinformation" wurde aktualisiert und ausgetauscht. Alle anderen Unterlagen sind unverändert. Außerdem wurde der Einreichungstermin vom 05.05. auf den 12.05.2025, 10:00 Uhr, verschoben. aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 32 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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