AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Software Rechnungseingangsverarbeitung und Vertragsmanagement (Markterkundung)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsche Energy Terminal GmbH (DET), Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 05.02.2024
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 48440000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) beabsichtigt, eine Software zur Rechnungsverarbeitung und zum Vertragsmanagement zu beschaffen. Zur Vorbereitung des Verfahrens führt die Auftraggeberin die vorliegende Markterkundung durch. Die DET ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde im Dezember 2022 gegründet. Die DET ist hauptverantwortliche Betreiberin von Flüssiggasterminals an den Standorten Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Stade. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz betreibt die DET die ersten deutschen Terminals, über die das LNG vom Schiff in das Gasnetz eingespeist wird. 1. Verfahrensablauf: a. Art der Teilnahme Sie können durch Beantwortung des Fragenkatalogs, vgl. Ziff. VI.1) der Teilnahmebedingungen an der Markterkundung teilnehmen. Soweit erforderlich behält sich die Auftraggeberin vor, ein Vertiefungsgespräch durchzuführen. Dieses Gespräch soll dazu dienen, offene Fragen zu klären. Zudem soll im Zuge dieses Ge-sprächs eine Livevorstellung der Softwarelösung erfolgen. b. Teilnahmefrist Für die Teilnahme (Elektronische Übersendung des beantworteten Fragenkatalogs und/oder Vereinbarung eines Markterkundungsgesprächs) gilt die folgende Frist: 13. Februar 2024, 09:00 Uhr. 2. Ausfüllbarer Word-Fragenkatalog Den unter Ziff. VI.1) der Teilnahmebedingungen aufgelisteten Fragenkatalog (ebenso wie die Beschreibung des Vorhabens) stellen wir Ihnen sehr gerne als ausfüllbare Word-Version zur Verfügung. Hierfür bitten wir Sie, formlos eine Anfrage an die folgende E-Mail-Adresse zu stellen: ilya.levin@pwc.com Wir danken Ihnen für Ihre Teilnahme und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.