AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 20:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3d096a61-582b-45b3-8edc-b5f5055aa07f/

Prozessmanagement und Enterprise Architecture Management Software

Notice-ID: 3d096a61-582b-45b3-8edc-b5f5055aa07f · Procedure-ID: cdbfaf60-5477-4d2d-81c6-6e14e33e3702

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Stammdaten

Auftraggeber
Stromnetz Berlin GmbH, Berlin
Veröffentlicht
03.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Maximum
0 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Im Rahmen des Projektes „PIAZZA“ (Prozesse und IT-Architektur ziel- und zukunftsorientiert abbilden) wird eine Prozessmanagement- und Enterprise Architecture Management-Software eingeführt. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Lösung zu implementieren, welche die Effizienzsteigerung der Prozesse im Unternehmen bestmöglich unterstützt und gleichzeitig die Anforderungen an eine bedarfsgerechte Architekturabbildung erfüllt. Um den heutigen Anforderungen der Stromnetz Berlin GmbH (SNB) zu genügen, wird im Rahmen dieser Ausschreibung eine Software gesucht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
30.04.2031
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
GBTEC Software AG
Vertragsabschluss
03.02.2026
Zuschlagsentscheidung
20.01.2026
Angebotsspanne
799.166 – 892.981 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).