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Beschaffung von 5 Hebebockanlagen für die Betriebs- und Schwerpunktwerkstätten FZ
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeschaffung von 5 Hebebockanlagen für die Betriebs- und Schwerpunktwerkstätten FZ🏆 Windhoff Bahn- und Anlagentechnik GmbH · Rheine
- Windhoff Bahn- und Anlagentechnik GmbH · Rheine Großunternehmen
Beschreibung
Durch den teilweisen Verschleiß der in die Jahre gekommenen Anlagen und vor allem durch die Beschaffung neuer Fahrzeuge mit einem höheren Fahrzeuggewicht ist die Beschaffung neuer Hebebockanlagen erforderlich geworden. Im Rahmen dieses Vorhabens sind folgende HBA erforderlich: 5 Hubbockanlagen zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat, wenn erforderlich, für alle zu liefernden Anlagenteile die geprüften Statiken zu liefern.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Anpassung der Mindestanforderung der Referenzen: Für den Teilnahmewettbewerb ist das Nichtvorliegen einer Baumusterprüfung kein Ausschlusskriterium. Die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen wird auf den 17.05.2024 verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.10.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 55 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 45 %Qualität
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/dbbb75cc-076b-4387-9a8d-7fa54a31e05f/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 17.05.2024 Anpassung der Mindestanforderung der Referenzen: Für den Teilnahmewettbewerb ist das Nichtvorliegen einer Baumusterprüfung kein Ausschlusskriterium. Die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen wird auf den 17.05.2024 verlängert.
- Frist 10.05.2024 Original-Veröffentlichung
- 07.05.2024 Anpassung der Mindestanforderung der Referenzen: Für den Teilnahmewettbewerb ist das Nichtvorliegen einer Baumusterprüfung kein Ausschlusskriterium. Die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen wird auf den 17.05.2024 verlängert.
- 08.04.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 251 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Windhoff Bahn- und Anlagentechnik GmbHZuschlagswert 902.747 €1 Veröffentlichung
- 23.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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