AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 19:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3d2a6e7d-1f8c-4777-96c1-0281e6a926fb/

Planung Technische Ausrüstung - Oberleitungsanlagen EBO-Bereiche - PFA Mitte (VE0505) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)

Notice-ID: 3d2a6e7d-1f8c-4777-96c1-0281e6a926fb · Procedure-ID: e577f06a-9ec6-4db0-bcfc-00344889ff35

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Stammdaten

Auftraggeber
RTW Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
11.05.2026
Frist (Submission)
15.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe sind Fachplanungsleistungen zur Technische Ausrüstung der Oberleitungsanlagen. Die Planungsleistungen betreffen die Ausführungsplanung sowie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe. Hierbei sind die besonderen Belange einer zukünftigen Ausrüstung des Streckenbereiches mit ETCS Level 2 zu berücksichtigen. Die Leistungsbilder beziehen sich auf: - Fachplanung Oberleitungsanlagen nach DB-Ril 997 & VV Bau-STE in entsprechender Anwendung von § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15

Vertragslaufzeit

Beginn
12.08.2026
Ende
20.09.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).