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Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma
InnKlinikum (gKU) Altötting und Mühldorf (Anstalt des öffentlichen Rechts) · Altötting · Bayern
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Beschreibung
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen als langfristigen Kooperationspartner (sog. Ein-Partner-Rahmenvereinbarung).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen (Pharma-Beschaffung) für Klinikapotheken als langfristige Ein-Partner-Kooperation.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) – im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 12 Monate – über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer erbringen. (a) Die Deckungssumme muss mindestens EUR 10 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 5 Mio. für Vermögensschäden bei einer 2-fachen Maximierung betragen. (b) Für den Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers muss die Versicherung eine Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren aufweisen. Sofern eine bestehende Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Mindestanforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet; (2) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2023, 2024 und 2025 mit Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2023); (3) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2023, 2024 und 2025 mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen im Zusammenhang mit der Beschaffungsunterstützung im Bereich Pharma (Apotheke), mit Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2023); (4) Nachweis über die Erbringung von Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für anderweitige Auftraggeber und Betreuung eines jährlichen Einkaufsvolumens (Beschaffungsvolumen) im Bereich Pharma (Apotheke) von kumuliert mindestens EUR 100 Mio. (netto) in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
(1) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zuzusichern, dass • ein Hauptansprechpartner für die Auftragsdurchführung (Geschäftsführer, Vorstand etc.) sowie • eine fachliche (stellvertretende) Projektleitung vorgesehen sind und diese Personen im Teilnahmeantrag (Bewerbung) namentlich zu benennen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation der einzelnen namentlich zu benennenden Personen wird dabei erbracht durch • Vorlage eines Kurzlebenslaufs mit Ausbildungsnachweis, • Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit sowie • Angaben zu einschlägiger Berufserfahrung in Jahren. Die (stellvertretende) Projektleitung muss über mindestens acht Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung d.h. fachliche Beschaffungsunterstützung im Bereich Pharma (Apotheke) verfügen (Mindestanforderung). DDie Projektleitung und / oder stellvertretende Projektleitung muss zudem Apotheker sein (Mindestanforderung). Idealerweise verfügt dieser über die Weiterbildung zum Fachapotheker für klinische Pharmazie. (2) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV nachzuweisen, dass er zum Zwecke der qualitätsvollen Sicherstellung der Leistungserbringung ein Qualitätsmanagementsystem betreibt und weist dies durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (DIN ISO 9001 oder vergleichbare Zertifizierung) nach. Sofern eine entsprechende Zertifizierung seitens des Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft) nicht nachgewiesen werden kann, muss der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auf einem Beiblatt ausführen, welche vergleichbaren Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen ergriffen werden. (3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2023, 2024 und 2025), differenziert nach Geschäftsführer, Mitarbeiter in der Beschaffungsabteilung sowie Fachberatungspersonal in den Tätigkeitsbereichen Administration, Facheinkäufer und Pharmazeutisches Personal wie Apotheker und PTA sowie sonstiges Personal; sowie (4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens drei geeignete abgeschlossene Referenzprojekte nachweisen, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität des Auftrags) vergleichbar sind. Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 29. Februar 2020 bis 1. März 2026 oder aktueller erbracht worden sein. Folgende Anforderungen müssen die Referenzprojekte jeweils erfüllen (Mindestanforderungen): (1) Referenzauftraggeber muss ein Krankenhaus bzw. eine Klinik mit hauseigener Apotheke sein; (2) Mindestumsatz (administriertes Einkaufsvolumen) von EUR 10 Mio. (netto); (3) Die Referenz muss entsprechende weitere Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen zum Gegenstand haben. Dabei muss nachgewiesen werden, dass je Referenz solche weiteren Unterstützungsleistungen in mindestens drei der nachfolgenden beschaffungsnahen Bereiche (a) Unterstützung und Beratung bei Artikelstandardisierung, (b) Erbringung von Wirtschaftlichkeitsanalysen zu Produktarten und -gruppen sowie Benchmarking, (c) Unterstützung und Beratung bei der Implementierung von Standardisierungsprojekten, (d) Zurverfügungstellung der notwendigen Schnittstellen zur Übertragung von Artikelstammsätzen, Preisen, Warengruppenklassifizierungen, Bestellungen etc. in das jeweilige Warenwirtschaftssystem, (e) Umsetzung von Konzepten zur proaktiven Reaktion auf Lieferengpässe, und (f) Fortbildungen und Schulungen, Know-how-Vermittlung und Informationsaustausch in allen relevanten Bereichen der Krankenhauspharmazie erbracht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 563 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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