AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 00:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3d41a97b-c57c-40d1-ab7e-c1fd81994f70/

Markterkundung zur Beschaffung von Leistungen im Bereich des Technologieresearchs

Notice-ID: 3d41a97b-c57c-40d1-ab7e-c1fd81994f70

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Stammdaten

Auftraggeber
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH, Berlin
Veröffentlicht
23.10.2025
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Zuge der Vorbereitung eines geplanten Vergabeverfahrens führen wir eine Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 VgV durch. Ziel dieser Markterkundung ist es, einen Überblick über am Markt verfügbare Produkte und Lösungen zu erhalten, die die in der beigefügten Übersicht aufgeführten Anforderungen erfüllen. Wir beabsichtigen den Einkauf von Zugängen zu einem Anbieter im Bereich des Technologieresearchs. Hierbei sind neben vertieften Analysen im Bereich von Technologietrends auch Anbieterrankings in verschiedenen Produktbereichen von Relevanz. Ein tiefes Verständnis des öffentlichen Sektors in Deutschland sowie ein dezidiertes Analystenteam mit einer auf Europa und insbesondere auch Deutschland fokussierten Sichtweise setzen wir dabei voraus. Die Markterkundung dient ausdrücklich nicht der Bewertung einzelner Anbieter oder Produkte.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).