Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Weiterentwicklung Software BMS-LSA inkl. Umsetzung OZG

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt - Referat 16identif · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Oberste Landesbehörde

Beschreibung

Interessierte Unternehmen werden hiermit zur Interessenbekundung nach § 38 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 VgV aufgerufen. Die Interessensbekundung ist an den Beschaffungsdienstleister (abante Rechtsanwälte) zu richten. Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen Tag und Ortszeit: 31.August 2026 um 10:00 Uhr. Die Absendung der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird frühestens 35 Tage und spätestens zwölf Monate nach der Veröffentlichung dieser Vorinformation erfolgen. Die weiteren Anforderungen werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung mitgeteilt. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben werden. Interessierten Unternehmen wird nach Einreichung einer unterschriebenen Geheimhaltungserklärung (NDA wird nach Eingang der Interessenbekundung per Mail zur Verfügung gestellt) Einsicht in den Quellcode des Bestandssystems sowie in die zur Entwicklung begleitende fachliche und technische Dokumentation in JIRA und Confluence vor Ort in Magdeburg gewährt. Für die Einsichtnahme ist ein Zeitraum in den letzten beiden Wochen im August 2026 vorgesehen. In Ausnahmefällen ist eine Einsicht auch noch danach möglich. Die Einzelheiten werden interessierten Bietern nach Eingang der Interessenbekundung mitgeteilt.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die Software-Weiterentwicklung und OZG-Implementierung für das System BMS-LSA.
  • Das Verfahren erfolgt als Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung nach vorheriger Interessenbekundung.
  • Interessenten erhalten nach Unterzeichnung einer NDA Einblick in den Quellcode sowie die technische Dokumentation vor Ort in Magdeburg.
  • Die Interessenbekundung muss bis spätestens 31. August 2026 beim beauftragten Dienstleister eingereicht werden.

Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt sucht einen Dienstleister für die Weiterentwicklung der Software BMS-LSA inklusive OZG-Umsetzung.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 5.831.597 €

    1 Veröffentlichung

    • 22.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    nach Angebotsabgabe

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 33 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 240.358 €
Median 383.040 €
Oberes Quartil 1.461.165 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

5.831.597 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Vergabenummer 233/26
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Sehr komplex KI
Auftraggeber Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt - Referat 16identif
Standort Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 22.07.2026
CPV-Code 72230000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Magdeburg
Laufzeit 24 Monate
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 60.776 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.486 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt - Referat 16identif. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1. u. 2. Vergabekammer, Halle (Saale)

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt - Referat 16identif · Magdeburg

bms-lsa@abante.de
+49 341 238 203 - 00