AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 20:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3d46ed8e-26d6-4ff8-b4de-6cb8bf71d750/

Lieferung von Erdgas für den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt für die Lieferjahre 2026 und 2027 mit der Option auf zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr.

Notice-ID: 3d46ed8e-26d6-4ff8-b4de-6cb8bf71d750 · Procedure-ID: 87c398df-a5f2-47cc-aac9-90091f747b54

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, Saalfeld/Saale
Veröffentlicht
18.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
261.900 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt schreibt die Lieferung von Erdgas für die Lieferjahre 2026 und 2027 mit der Option auf zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr im offenen Verfahren nach GWB und VgV aus. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich auf rd. 830.000 kWh pro Jahr.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
06.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).