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Tragwerksplanung LPH1-6, HOAI §51, Neubau Rathaus Jagstzell
Gemeinde Jagstzell, Ostalbkreis · Jagstzell · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Die Gemeinde Jagstzell beabsichtigt das bestehende Rathaus durch einen Neubau zu ersetzen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen (Tragwerksplanung) der Grundleistungen gemäß HOAI §51 (LPH 1-6) sowie Besondere Leistungen für den Rathausneubau. Die Objektplanung wurde im Rahmen eines Planungswettbewerbs bereits vergeben. Die Plangrundlagen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Tragwerksplanungsleistungen (LPH 1-6) für den Neubau eines Rathauses in Jagstzell.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Von den Bewerbern, welche die die Mindestanforderungen erfüllen (siehe Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen) und deren Teilnahmeantrag nicht ausgeschlossen wird, werden die besten 3-5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert: Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und zugelassen werden, erfolgt die Auswahl nach den Kriterien der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß Kriterienkatalog (siehe Vergabeunterlagen). Bei Gleichstand entscheidet das Los. 2. Die Bereitgestellten Formblätter sind zu verwenden und vollständig auszufüllen. Das Verfahren wird als elektronische Vergabe durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. Verfahrenssprache ist deutsch.“
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2 Veröffentlichungen
- 18.12.2023 Auch in TED EU publiziert
- 16.12.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 7.967 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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