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Schülerbeförderung Geiselhöring
Stadt Geiselhöring · Geiselhöring · Bayern · Landesbehörde
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Beschreibung
Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Beförderung von Schüler/innen der Grund- und Mittelschulen Geiselhöring und Rain mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente, Schlitten/Ski) zwischen deren Wohnorten und der Schule in beide Richtungen sowie zwischen den Schulstandorten der beiden Schulen in Geiselhöring und in Rain notwendig sind.Es ist voraussichtlich der Einsatz von sieben 44-Sitzer und vier 9-Sitzer notwendig. Voraussichtlicher Umfang: 57.538 Besetztkilometer/Jahr
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Durchführung von Schülerbeförderungsleistungen für Grund- und Mittelschulen in Geiselhöring und Rain.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nicht einziges Zuschlagskriterium 80 %Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: • Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1 Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
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Qualität ist nicht einziges Zuschlagskriterium 20 %Qualität
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: • Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1 Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
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Preis nicht einziges Zuschlagskriterium 80 %Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: • Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1 Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
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Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium 20 %Qualität
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: • Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1 Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
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Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium. 80 %Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: • Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1 Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
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Qualität ist nicht einziges Zuschlagskriterium. 20 %Qualität
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: • Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1 Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.564 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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