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Schülerbeförderung Geiselhöring

Stadt Geiselhöring · Geiselhöring · Bayern · Landesbehörde

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Beschreibung

Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Beförderung von Schüler/innen der Grund- und Mittelschulen Geiselhöring und Rain mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente, Schlitten/Ski) zwischen deren Wohnorten und der Schule in beide Richtungen sowie zwischen den Schulstandorten der beiden Schulen in Geiselhöring und in Rain notwendig sind.Es ist voraussichtlich der Einsatz von sieben 44-Sitzer und vier 9-Sitzer notwendig. Voraussichtlicher Umfang: 57.538 Besetztkilometer/Jahr

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Durchführung von Schülerbeförderungsleistungen für Grund- und Mittelschulen in Geiselhöring und Rain.

Es wird der Einsatz von sieben 44-Sitzer und vier 9-Sitzer Bussen für ca. 57.538 km/Jahr erwartet. Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren ausgeschrieben.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Schülerbeförderung Geiselhöring Los 1
  • Preis nicht einziges Zuschlagskriterium 80 %
    Preis

    Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: • Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1 Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

  • Qualität ist nicht einziges Zuschlagskriterium 20 %
    Qualität

    Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: • Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1 Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

Los 2 · Schülerbeförderung Geiselhöring Los 2
  • Preis nicht einziges Zuschlagskriterium 80 %
    Preis

    Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: • Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1 Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

  • Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium 20 %
    Qualität

    Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: • Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1 Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

Los 3 · Schülerbeförderung Geiselhöring Los 3
  • Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium. 80 %
    Preis

    Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: • Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1 Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

  • Qualität ist nicht einziges Zuschlagskriterium. 20 %
    Qualität

    Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alleKriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: • Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart (Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1 Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen.Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 11.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.564 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 476.483 €
Median 1.030.973 €
Oberes Quartil 4.573.785 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Stadt Geiselhöring · Geiselhöring

Stammdaten
Angebotsfrist 11.03.2024, 10:05 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 11/AP-2043
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Stadt Geiselhöring
Standort Geiselhöring, Bayern
Veröffentlicht 06.02.2024
CPV-Code 60130000
Transportdienste (Was ist das?)
Lose 3 (max. 3 bewerbbar · max. 2 gewinnbar)
Erfüllungsort Geiselhöring
Laufzeit 10.09.2024 – 29.07.2028
Bindefrist (?) 60 Tage
Frist für Rückfragen 03.03.2024
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 422.965 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 12.812 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -11%
KMU-Bieteranteil 45%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Geiselhöring. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →