AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Briefbeförderung Tagespost für die BKK Linde
Stammdaten
- Auftraggeber
- BKK Linde, Wiesbaden
- Veröffentlicht
- 27.05.2024
- Frist (Submission)
- 28.06.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 64110000 — Post- und Telekommunikationsdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von zwei Dienstleistungsverträgen zur Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe, Serienbriefe sowie Briefe mit Mehrwertleistungen (Einschreiben, PZA). Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 770.000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich im Inland. In geringem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Bieter können auf jedes Los einzeln oder auf beide Lose Angebote abgeben. Los 1 (Zentraldruck): Das Sendungsvolumen umfasst ca. 735.000 Tagespost-Sendungen pro Jahr. Die Zieladressen liegen gleichmäßig verteilt innerhalb der BRD, vereinzelt fallen Auslandsbriefe an. Abholort ist am Standort des beauftragten Druckdienstleisters in Schwäbisch-Hall. Los 2 (Wiesbaden): Das Sendungsvolumen umfasst ca. 35.000 Tagespost-Sendungen pro Jahr. Die Zieladressen liegen gleichmäßig verteilt innerhalb der BRD, vereinzelt fallen Briefe mit Mehrwertleistungen und Briefe mit ausländischer Zustelladresse an. Abholort ist am Standort der Hauptverwaltung der BKK Linde in Wiesbaden.
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2024
- Ende
- 31.08.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.06.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.