AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BA II_Abbruch- und Erdarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe, Bad Nauheim
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
- Frist (Submission)
- 12.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
ca. 500 m³ Beton- und Stahlbetonabbruch, einschließlich Anzeigerdeckungen, Betriebsnischen und Panzeraufstellfläche, ca. 1.500 m Rückbau vorhandener Entwässerungsleitungen ca. 45.000 m² Grasnarben-/Oberbodenarbeiten ca. 6.000 m³ Bodenabtrag in den Standflächen ca. 2.400 m³ Abtrag/Profilierung bestehender Seitenwälle ca. 2.900 m³ Frostschutzschicht 0/32 für die Standflächen ca. 8.500 m² Standflächen aus 15 cm Hartsteinsplitt 5/8 mm ca. 3.030 m² Geozellen mit Splittfüllung ca. 11.500 m² Geotextil ca. 3.500 m² Zielgeländeflächen neu herstellen, mit insgesamt ca. 1.050 m³ Splitt 5/8 mm ca. 8.000 m Kabelschutzrohre DN/AD 50-110 mm, überwiegend als mehrzügige Rohrpakete, sowie 38 Kabelzugschächte ca. 2.000 m Dränleitungen DN 100-250 sowie ca. 515 m Regenwasserkanäle DN 100-250, einschließlich Kontroll-, Spül- und Sammelschächten ca. 42 PP-Kontroll-/Sammelschächte DN 600 sowie rund 16 Stahlbetonschächte DN 1000 ca. 450 m² Betonpflasterflächen sowie ca. 450 m Traufstreifen aus Betonplatten und weitere Anpassungen an Wegen und Verkehrsflächen ca. 16.200 m² Böschungssicherung/Erosionsschutz an den Seitenwällen ca. 28.000 m² Landschaftsrasen einschließlich Fertigstellungspflege
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.12.2026
- Ende
- 26.01.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.