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Gebäudereinigung - Unterhalts- und Grundreinigung - für die Stadt Penzberg
Stadt Penzberg · Penzberg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 29.10.2026, 10:00 Uhr (noch 22 Tage)
Beschreibung
Unterhaltsreinigung (UR) und Grundreinigung (GR) für 7 Liegenschaften der Stadt Penzberg mit einer Gesamtreinigungsfläche von 9.297,07 Quadratmetern für die Dauer von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang umfasst Unterhalts- und Grundreinigung für 7 städtische Liegenschaften in Penzberg.
- Gesamte zu reinigende Fläche beträgt 9.297,07 Quadratmeter.
- Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Gesucht wird die Unterhalts- und Grundreinigung für sieben Liegenschaften der Stadt Penzberg mit einer Gesamtfläche von über 9.000 qm.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtjahrespreis 35 %Preis
Der niedrigste in der Wertung verbliebene Gesamtjahrespreis aller Leistungsarten (CS_2026_0292_005_Kalkulation, Blatt: 2.a) GPB) in netto erhält 350 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die nächstplatzierten Angebote erfolgt nach folgender Formel; ohne Kommastellen durch kaufmännische Rundung: Niedrigster Angebotspreis x 350 Punkte / Bieterpreis (maximal 350 Punkte)
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Produktivstunden 30 %Qualität
Aus den ermittelten Jahresgesamtstunden aller Leistungsarten (CS_2026_0292_005_Kalkulation, Blatt: 2.a) GPB) der noch in der Wertung verbliebenen Bietern, erhält der Bieter mit dem Medianwert 300 Punkte (Maximale Punkte 300 Punkte). Die Ermittlung der Punkte für die nächstplatzierten Angebote erfolgt in folgenden Abstufungen; ohne Kommastellen durch kaufmännische Rundung: Abweichung vom Medianwert in beide Richtungen (+/-) - Abweichung (+/-) ≤ 3 % 290 - Abweichung (+/-) > 3 % und ≤ 5 % 280 - Abweichung (+/-) > 5 % und ≤ 10 % 250 - Abweichung (+/-) > 10 % und ≤ 15 % 200 - Abweichung (+/-) > 15 % und ≤ 20 % 150 - Abweichung (+/-) > 20 % und ≤ 25 % 100 - Abweichung (+/-) > 25 % und ≤ 30 % 50 - Abweichung (+/-) > 30 % 0
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Ausführungskonzept 24 %Qualität
In dem Zuschlagskriterium Ausführungskonzept werden die Angaben des Bieters zu seinem Ausführungskonzept bewertet. Dafür hat der Bieter jeweils ein Konzept zu den im Folgenden aufgeführten Unterkriterien einzureichen. Diese Unterkriterien werden wie folgt gewichtet und entsprechend maximal bepunktet: - Unterkriterium a) Konzept zur Implementierung; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien 25%; Maximale erreichbare Punkte: 60 - Unterkriterium b) Personaleinsatzkonzept; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 25%; Maximale erreichbare Punkte: 60 - Unterkriterium c) Konzept zu den Arbeitsmitteln; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 25%; Maximale erreichbare Punkte: 60 - Unterkriterium d) Qualitätssicherungskonzept; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 25%; Maximale erreichbare Punkte: 60 ************************ Die Einzelheiten zu den Konzepten sind in dem Dokument „Ausführungskonzept“ beschrieben. Die Bewertungsmethode zur Berechnung der im jeweiligen Unterkriterium zu erhaltenen Punkte ist unter Ziffer 3. des Dokuments „Ausführungskonzept“ im Einzelnen beschrieben. ************************ Für das geforderte Konzept ist ausschließlich die vom AG zur Verfügung gestellte Unterlage zu verwenden. Es werden nur die dort beschriebenen Inhalte bewertet. Eine Erweiterung des Platzfensters ist im Zuge der Gleichbehandlung aller Bieter nicht zulässig. Anlagen dazu werden nicht berücksichtigt und gehen nicht in die Bewertung mit ein. Fehlende wertungsrelevante Konzepte führen zu einer Bewertung des jeweiligen Konzepts mit 0 Punkten. Eine Nachforderung dieser Konzepte, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, ist ausgeschlossen.
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Aufsichts-/ Kontrollstunden 6 %Qualität
Aus den kalkulierten Jahresgesamtstunden Objektleitung aus dem Angabenblatt "CS_2026_0292_006_Aufsichts- u. Kontrollstunden" für die qualifizierte Objektbetreuung (UR) und der rechnerischen Auskömmlichkeit in dem Stundenverrechnungssatz UR erhält der noch in der Wertung verbliebene Bieter mit den meisten Aufsichts-/Kontrollstunden 60 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die nächstplatzierten Angebote erfolgt nach folgender Formel; ohne Kommastellen durch kaufmännische Rundung: Aufsichts-/Kontrollstunden des Bieters x 60 Punkte / Höchste kalkulierte Aufsichtsstunden (maximal 60 Punkte)
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Nachhaltigkeit 5 %Qualität
In dem Zuschlagskriterium Nachhaltigkeit werden die Angaben des Bieters zu den folgenden fünf Unterkriterien bewertet. Diese Unterkriterien werden wie folgt gewichtet und entsprechend maximal bepunktet: - Unterkriterium a) Reinigungsmittel mit Gütezeichen; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien 20%; Maximale erreichbare Punkte: 10 - Unterkriterium b) Personal-Schulung Nachhaltigkeit; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 20%; Maximale erreichbare Punkte: 10 - Unterkriterium c) Einsatz von Dosiersystemen; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 20%; Maximale erreichbare Punkte: 10 - Unterkriterium d) Fuhrpark & Transport-Maßnahmen; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 20%; Maximale erreichbare Punkte: 10 - Unterkriterium e) Plastikmüllvermeidung; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 20%; Maximale erreichbare Punkte: 10 ************************ Dafür hat der Bieter die zu jedem Unterkriterium gestellte Frage wie im Formular Nachhaltigkeit im Einzelnen beschrieben zu beantworten. Für jedes Unterkriterium werden je nach ausgewählter Antwort die im jeweiligen Unterkriterium angegebenen Punkte vergeben. ************************ Die Einzelheiten hierzu sind in dem Dokument Nachhaltigkeit beschrieben. Die Bewertungsmethode zur Berechnung der im jeweiligen Unterkriterium zu erhaltenen Punkte ist ebenfalls im Dokument Nachhaltigkeit beschrieben. ************************ Für das geforderte Konzept ist ausschließlich die vom AG zur Verfügung gestellte Unterlage zu verwenden. Es werden nur die dort beschriebenen Inhalte bewertet. Eine Erweiterung des Platzfensters ist im Zuge der Gleichbehandlung aller Bieter nicht zulässig. Anlagen dazu werden nicht berücksichtigt und gehen nicht in die Bewertung mit ein. Fehlende wertungsrelevante Konzepte führen zu einer Bewertung des jeweiligen Konzepts mit 0 Punkten. Eine Nachforderung dieser Konzepte, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, ist ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit mindestens Deckungssummen in Höhe von ▪ Personenschäden: 5.000.000,00 Euro ▪ Sach- und Umweltschäden: 5.000.000,00 Euro ▪ Vermögensschäden: 1.000.000,00 Euro ▪ Bearbeitungsschäden: 1.000.000,00 Euro ▪ Schlüsselverlust: 200.000,00 Euro bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. *************** Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. *************** Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über vorgenannte Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden. *************** Die Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung sind im Formblatt "CS_2026_0292_009_Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen" vorzunehmen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei und höchstens fünf geeignete Referenzen des Bieters, eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Reinigungsleistungen, jeweils mit den in den Referenztabellen (Formular CS_2026_0292_009_Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen) geforderten Angaben. *************** Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen Dreijahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. *************** Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: • Gegenstand der Referenz sind/waren Unterhaltsreinigungsleistungen (UR). • Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) der Referenz beträgt mindestens 12 Monate; d. h. die referenzgegenständlichen Leistungen müssen mindestens 12 Monate in Folge erbracht worden sein. • Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem Gebäude oder mehreren Gebäuden erbracht, das bzw. die überwiegend Büro-, Verwaltungs-, Schul-, Lehr- oder Ausbildungszwecken oder Gemeinschaftseinrichtungen dient bzw. dienen. • Die referenzgegenständliche Jahresreinigungsfläche UR beträgt mindestens 500.000 m². • Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. *************** Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft sein, dass die Referenz erbracht hat. *************** Der Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber und dessen Kontaktdaten müssen vom Bieter angegeben werden. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. *************** Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle im Formular "CS_2026_0292_009_Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen" jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. *************** Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die Qualifikation der im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzten Person. Als Objektleitung im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt die Person, die als Objektleitung im Sinne der Definition des Formblatts „Aufsichts- und Kontrollstunden“ vom Bieter im Auftragsfall eingesetzt wird. *************** Die im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzte Person muss mindestens a) über eine Berufserfahrung von drei Jahren als Objektleitung in Objekten verfügen, die dem Auftragsgegen-stand gleichwertig sind, b) über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen und in deutscher Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können; c) und über die folgende Qualifikation verfügen: • Bestandene Ausbildung zur innungsgeprüften Objektleitung, wobei die Ausbildung mindestens 10 Vollzeittage(1) gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Reinigungsorganisation und Qualitätssicherung, Angebotsbearbeitung sowie Grundlagen des Vertrags-, Arbeits- und Tarifrechts, Personalführung und Mitarbeiterkommunikation einschließlich Unterweisung und Motivation von Mitarbeitenden sowie Kundenkommunikation, Beschwerdemanagement und Kundenbetreuung; • oder bestandene Ausbildung zum Fachwirt Reinigungs- und Hygienemanagement, wobei die Ausbildung mindestens 8 Vollzeittage gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Technologie der Reinigungs- und Hygienetechnik, Betriebliche Organisation und Kostenrechnung, Personalmanagement und Reklamationsmanagement; • oder staatlich geprüfter Desinfektor(²); • oder abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk; • oder eine zu den vorstehend genannten Qualifikationen gleichwertige Qualifikation. *************** (1) Als Vollzeittag im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt ein Tag mit mindestens 8 Stunden Ausbildungszeit. (²)Als staatlich geprüfter Desinfektor im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt jede Person, welche die Voraussetzungen als „geeignete Fachkraft mit besonderer Sachkunde“ im Sinne von § 17 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllt und als solche eingesetzt werden kann. *************** Der Auftragnehmer hat auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzuweisen, dass die als Objektleitung im Auftragsfall eingesetzte Person eine der unter c) genannten Anforderungen erfüllt. *************** Die Angaben zur Bildungs- und Berufsqualifikation sind im Formblatt "CS_2026_0292_009_Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen" vorzunehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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