AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 15:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3d9e89d6-1a65-479f-8a07-de2a35d20316/

Unterhaltsreinigung für die Dienstgebäude der Regierung von Mittelfranken

Notice-ID: 3d9e89d6-1a65-479f-8a07-de2a35d20316 · Procedure-ID: c91e1627-1003-45fb-a1c2-5ebc4a7391a7

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Stammdaten

Auftraggeber
Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Veröffentlicht
03.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Regierung von Mittelfranken sucht einen Werkunternehmer, der mit qualifizierten Mitarbeiter/innen die ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung (UR) für die Dienstgebäude der Regierung von Mittelfranken (sieben Liegenschaften) fachmännisch und zuverlässig durchführt. Los 1: UR Promenade 27, 91522 Ansbach; Los 2: UR Bischof-Meiser-Str. 2/4, 91522 Ansbach; Los 3: UR Philipp-Zorn-Str. 66, 91522 Ansbach; Los 4: UR Schloßstr. 15, 91522 Ansbach; Los 5: UR Marienstr. 17, 90402 Nürnberg; Los 6: UR Marienstr. 21, 90402 Nürnberg; Los 7: UR Flughafenstr. 118, 90411 Nürnberg

Lose

7 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.10.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
02.09.2025
Zuschlagsentscheidung
22.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (5)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).