AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3da651d1-ec40-43b2-8317-97b3b11ad2e7) · Abgerufen am 27.09.2026 12:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3da651d1-ec40-43b2-8317-97b3b11ad2e7/

Neubau Rathaus Fahrenzhausen - LV 307 Medientechnik

Notice-ID: 3da651d1-ec40-43b2-8317-97b3b11ad2e7 · Procedure-ID: 3da651d1-ec40-43b2-8317-97b3b11ad2e7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Fahrenzhausen, Fahrenzhausen
Veröffentlicht
28.05.2026
Frist (Submission)
23.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
100.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Installation von medientechnischen Anlagen bestehend aus: Medientechnikschrank, einschl. dazugehörigen Einbauten Steuerzentrale Medientechnik Sitzungssaal Management- Switch, Audio- Matrix, Audio- Video- Bridge 2 Stk. LCD- Laserprojektoren, Leinwände motorisch ca. 5 Stk. Displays 65" ca. 7 Stk. Video En-/ Decoder ca. 5 Stk. Übertragungsstrecken Stand- Alone ca. 5 Stk. Tischtanks Videokonferenzsystem Sitzungssaal ca. 14 Stk. Lautsprecher, einschl. Endverstärker Funkmikrofonanlage Leitungsnetz und Anschlüsse Konfiguration, Inbetriebnahme und Einweisungen

Vertragslaufzeit

Beginn
02.11.2026
Ende
29.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).