AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 01:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3db0d0bd-1e1d-4159-8ef4-eca20ef01f39/

WEH - Beschaffung LED-Würfel für große EWE-Arena Oldenburg

Notice-ID: 3db0d0bd-1e1d-4159-8ef4-eca20ef01f39 · Procedure-ID: 830f5f68-b403-496d-9e78-618d9d34e072

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Stammdaten

Auftraggeber
Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG, Oldenburg
Veröffentlicht
21.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
32210000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die "Große EWE ARENA" ist eine Multifunktionsarena mit ca. 6000 Sitzplätzen und gehört zum Hallenkomplex Weser-Ems-Hallen in Oldenburg (Niedersachsen). Sie wurde 2013 eröffnet und verfügt seither über einen inzwischen abgängigen LED-Würfel, der sich aus vier Anzeigetafeln mit einer Bildfläche von jeweils 512 x 288 cm zusammensetzt; der Pixel Pitch beträgt 10 mm und ist für eine zeitgemäße Ausgabe insbesondere von Werbefilmen etc. nicht mehr geeignet. Die LED-Module sind mit Lüftern ausgestattet und somit zu laut, als dass sie für Vortrags-/Sprechveranstaltungen genutzt werden könnten. Der bestehende LED-Würfel ist abgängig und soll vollständig durch einen neuen LED-Würfel ersetzt werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
18.10.2025
Zuschlagsentscheidung
07.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).