AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Außenanlagen - Errichtung eines Hortersatzneubaus
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Wildau, Wildau
- Veröffentlicht
- 12.07.2024
- Frist (Submission)
- 12.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45112710 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Freianlagen zum Interimsbau Grundschule Wildau werden auf den Flurstücken 1304 und 1305 entlang der Fichtestraße auf ca. 5100 m2 erstellt. Die befestigte Flache des im Norden bestehenden Parkplatzes bleibt erhalten und wird neu aufgeteilt. Etwa zwei Drittel des Parkplatzes werden weiterhin für PKW-Stellplätze und Markt zur Verfügung stehen, dass dem Schulgebäude zugewandte Drittel wird als Teil des Schulhofes integriert. Die Lage und Form der Containeranlage teilt das Grundstück in einen südlichen Schulhof mit ca. 1930 m2 und einen nördlichen Schulhof mit ca. 2290 m2. Die an das Gebäude angrenzenden Flächen werden befestigt, die dahinter liegenden Bereiche als bespielbare Grünflächen ausgebildet. Untergeordnete Wege werden als wassergebundene Wegedecke ausgeführt. Die vorhandene befestigte Flache im Norden ermöglicht es, ohne weitere Versiegelungen eine Hälfte der benötigten Fahrradstellplätze zu beherbergen. Während der südliche Schulhof viele Möglichkeiten bietet, bereits vorhandene Zielgeräte aufzunehmen sowie einen Schulgarten zu betreiben, zeichnet sich der nördliche Bereich mit großzügigem Platz freie Bewegung aus. Auf dem Bestandsteil des Grundschulgeländes nehmen neu erstellte Pflasterflächen die zweite Hälfte der einzubauenden Fahrradanlehnbügel auf.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 30.09.2024
- Ende
- 13.12.2024
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.08.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.