AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.07.2026 15:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3db29e2a-29df-4ae7-8a3a-a3f6a90e025d/

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - kooperatives Modell (BaE koop)" - Ausbildungsjahr 2026/2027 Geschäftsstellenbereich Prenzlau/Templin

Notice-ID: 3db29e2a-29df-4ae7-8a3a-a3f6a90e025d · Procedure-ID: 3c3aa39e-121f-426e-bf95-bd5175ab8621

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Uckermark, Rechtsamt, Prenzlau
Veröffentlicht
01.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80530000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Zuschlagswert
275.709 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausbildungsuchende, die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten und nicht in einer betrieblichen Berufsausbildung einen anerkannten Beruf erlernen können, erhalten die Möglichkeit, gemäß § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 76 SGB III ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung unter Einbeziehung von Kooperationsunternehmen (welche die Eignung nach §§ 27 ff. BBiG bzw. §§ 21 ff. HwO besitzen) zu absolvieren.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
26.06.2026
Zuschlagsentscheidung
09.06.2026
Angebotsspanne
275.709 – 364.000 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWE), Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).